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Status unbekannt

Freeflow-Parking-System

Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Auftraggeber

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsende
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Digitalisierung des Parkraums am BER mit einem LPR-/ANPR-basierten (ticket- und schrankenlosen) Freeflow-Parking-System. Die Beschaffung umfasst die Lieferung der Hard- und Software, die Errichtung aller Anlagen sowie die Inbetriebnahme und den Betrieb des neuen Parksystems am Flughafen Berlin Brandenburg.

Einordnung

CPV-Codes
  • 63712400
  • 79940000
NUTS-Codes
  • BrandenburgDE406
Erfüllungsort
  • Berlin · DE406 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0000

    Titel

    Freeflow-Parking-System

    Beschreibung

    Digitalisierung des Parkraums am BER mit einem LPR-/ANPR-basierten (ticket- und schrankenlosen) Freeflow-Parking-System. Die Beschaffung umfasst die Lieferung der Hard- und Software, die Errichtung aller Anlagen sowie die Inbetriebnahme und den Betrieb des neuen Parksystems am Flughafen Berlin Brandenburg. Betriebsphase 01.02.2028 - 31.01.2036

    CPV-Codes
    • 63712400
    • 79940000
    NUTS-Codes
    • BrandenburgDE406
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 591647-2026.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.