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Status unbekannt

2026-082-AE | Vermarktung - Bürogebäude in Hildesheim, Cheruskerring 47

Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Auftraggeber

AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsende
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Rahmenvereinbarung

Ja

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Die AOK Niedersachsen (AOKN) beabsichtigt Bürogebäude in Hildesheim zu verkaufen. Grundstücksgröße: 644 m² Nutzfläche Gesamt: ca. 1.481 m² insgesamt Bürofläche Gesamt: ca. 1.323 m² Lagerfläche: ca. 158 m² Baujahr: ca. 1960 Denkmalschutz: Kein Denkmalschutz Baulasten: Keine Baulasten Kaufpreis 350.000,00 EUR

Einordnung

CPV-Codes
  • 70120000
NUTS-Codes
  • NiedersachsenDE929
Erfüllungsort
  • DE929 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0000

    Titel

    Vermarktung - Bürogebäude in Hildesheim, Cheruskerring 47

    Beschreibung

    Die AOK Niedersachsen (AOKN) beabsichtigt Bürogebäude in Hildesheim zu verkaufen. Grundstücksgröße: 644 m² Nutzfläche Gesamt: ca. 1.481 m² insgesamt Bürofläche Gesamt: ca. 1.323 m² Lagerfläche: ca. 158 m² Baujahr: ca. 1960 Denkmalschutz: Kein Denkmalschutz Baulasten: Keine Baulasten Kaufpreis 350.000,00 EUR

    CPV-Codes
    • 70120000
    NUTS-Codes
    • NiedersachsenDE929
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Verlinkte Dokumente

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 589145-2026.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.