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Status unbekannt

Projektkomplex Lehrte-Berlin (Südost) - Nachtragsprüfung

Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Auftraggeber

DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Vertragsende
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Projektkomplex Lehrte-Berlin Regionalbereich Südost - Nachtragsprüfung für die Projekte: - Korridorsanierung Lehrte-Berlin (Südost) - Großprojekt ABS Hannover – Berlin - Erneuerung Feste Fahrbahn Hannover – Berlin

Einordnung

CPV-Codes
  • 71000000
  • 71240000
  • 71541000
NUTS-Codes
  • Sachsen-AnhaltDEE03
Erfüllungsort
  • Magdeburg · DEE03 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    Los 1 - Prüfung dem Grunde nach und Finanzierungs- und Zuwendungsmanagement

    Beschreibung

    Nachtragsprüfung dem Grunde nach und Finanzierungs- und Zuwendungsmanagement

    CPV-Codes
    Unbekannt — die Angabe der Quelle war mehrdeutig
    NUTS-Codes
    • Sachsen-AnhaltDEE03
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
  • Los 2 · LOT-0002

    Titel

    Los 2 - Prüfung der Höhe nach

    Beschreibung

    Nachtragsprüfung der Höhe nach

    CPV-Codes
    Unbekannt — die Angabe der Quelle war mehrdeutig
    NUTS-Codes
    • Sachsen-AnhaltDEE03
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von TED — Tenders Electronic Daily. Kennung der Quelle: 584111-2026.

Originalbekanntmachung bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.