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Status unbekannt

Beschaffung von zwei HPE-Servern

Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Auftraggeber

Stadt Sankt Augustin

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsende
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Für die Erweiterung und Aktualisierung des internen Netzwerkes der Stadt Sankt Augustin sollen zwei weitere HPE-Server beschafft werden. Die benötigte Konfiguration der HPE-Server wird bei der Angebotsaufforderung im Rahmen der Verhandlungsvergabe gem. § 75a GO NRW mitgeteilt.

Einordnung

CPV-Codes
  • Hardware und Lizenzen48810000
  • Hardware und Lizenzen48821000
NUTS-Codes
  • Nordrhein-WestfalenDEA2C
Erfüllungsort
  • DEA2C · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · PAR-0001

    Titel

    Beschaffung von zwei HPE-Servern

    Beschreibung

    Für die Erweiterung und Aktualisierung des internen Netzwerkes der Stadt Sankt Augustin sollen zwei weitere HPE-Server beschafft werden. Die benötigte Konfiguration der HPE-Server wird bei der Angebotsaufforderung im Rahmen der Verhandlungsvergabe gem. § 75a GO NRW mitgeteilt.

    CPV-Codes
    • Hardware und Lizenzen48810000
    NUTS-Codes
    • Nordrhein-WestfalenDEA2C
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Verlinkte Dokumente

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: ff2000c1-abef-4a89-be0c-cec3ee1c549b.

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Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.