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Läuft

MPLS-TP

Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist

morgenLaut Quelle: 2026-11-02T12:00:00+01:00

Auftraggeber

RheinEnergie AG -L-

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Offenes Verfahren

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsende
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Liefer- und Servicevertrag mit einem herstellerberechtigten Anbieter für ein MPLS-TP-System einschließlich Hardware, Lizenzen, Managementsoftware und fünfjähriger Betreuung. Belden XTran dient als Referenz; gleichwertige Lösungen sind zulässig. Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme erfolgen durch den Auftraggeber beziehungsweise die Leistungsempfängerin.

Einordnung

CPV-Codes
  • 72000000
NUTS-Codes
  • Nordrhein-WestfalenDEA23
Erfüllungsort
  • DEA23 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    MPLS-TP

    Beschreibung

    Liefer- und Servicevertrag mit einem herstellerberechtigten Anbieter für ein MPLS-TP-System einschließlich Hardware, Lizenzen, Managementsoftware und fünfjähriger Betreuung. Belden XTran dient als Referenz; gleichwertige Lösungen sind zulässig. Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme erfolgen durch den Auftraggeber beziehungsweise die Leistungsempfängerin.

    CPV-Codes
    • 72000000
    NUTS-Codes
    • Nordrhein-WestfalenDEA23
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: fa12af7b-8649-4562-8d91-76e17dd8fec9.

Originalbekanntmachung als XML bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.