Zum Inhalt springen
Läuft

RLG Umstellung Betriebshof Arnsberg- Dacharbeitsstände

Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist

in 12 TagenLaut Quelle: 2026-11-05T10:00:00+01:00

Auftraggeber

Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Offenes Verfahren

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers

Öffentliches Unternehmen

Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Vertragsende
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Die RLG stellt seine Busflotte ab dem Jahr 2026 schrittweise von konventionellen Dieselbussen zu Bussen mit alternativen Elektroantrieb um. Komponenten wie z.B. Traktionsbatterie, Pantograph zur Ladung der neuen Fahrzeuge oder die Klimaanlage befinden sich auf dem Fahrzeugdach und müssen bei Bedarf getauscht werden können. Die Werkstatt auf dem Betriebshof muss für die Wartung und Instandhaltung der Elektrobusse ausgerüstet werden. Das Werkstattgebäude wird entsprechend vorliegender Planung auf dem bestehenden Gelände neu erstellt, um den Bedürfnissen der fachgerechten Wartung zu entsprechen.

Einordnung

CPV-Codes
  • 45237000
  • 45262670
NUTS-Codes
  • Nordrhein-WestfalenDEA57
Erfüllungsort
  • Arnsberg · DEA57 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    RLG Umstellung Betriebshof Arnsberg- Dacharbeitsstände

    Beschreibung

    Gegenstand der ausgeschriebenen Bauleistungen sind die Dacharbeitsstände.

    CPV-Codes
    • 45237000
    • 45262670
    NUTS-Codes
    • Nordrhein-WestfalenDEA57
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: f49230ce-fa80-42ac-86d4-e7d804b5615b.

Originalbekanntmachung als XML bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.