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Läuft

Digitalisierung LIKA Akten III

Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist

in 2 WochenLaut Quelle: 2026-11-10T12:00:00+01:00

Auftraggeber

Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Offenes Verfahren

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Vertragsende
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Digitalisierung von analogen Akten des Liegenschaftskatasters von Baden-Württemberg, um diese künftig in digitaler Form im landesweiten Informationssystem Liegenschaftskatasterakten (ILKA) vorhalten und bereitstellen zu können.

Einordnung

CPV-Codes
  • 71000000
  • 72000000
  • 72313000
NUTS-Codes
  • Baden-WürttembergDE111
Erfüllungsort
  • Stuttgart · DE111 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    Los Nr. 1

    Beschreibung

    Die Leistung beinhaltet die Abholung, die Digitalisierung und den Rücktransport der Liegenschaftskatasterakten.

    CPV-Codes
    • 71000000
    • 72000000
    • 72313000
    NUTS-Codes
    • Baden-WürttembergDE111
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
  • Los 2 · LOT-0002

    Titel

    Los Nr. 2

    Beschreibung

    Die Leistung beinhaltet die Abholung, die Digitalisierung und den Rücktransport der Liegenschaftskatasterakten.

    CPV-Codes
    • 71000000
    • 72000000
    • 72313000
    NUTS-Codes
    • Baden-WürttembergDE111
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: f20eafda-def3-432d-b8fa-856000bb37c1.

Originalbekanntmachung als XML bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.