Lieferung von Eisen (II) Sulfat
Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
in 5 Tagen
- Auftraggeber
Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH Abteilung Einkauf
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Verfahrensart
Offenes Verfahren
Weitere Angaben
- Art des Auftraggebers
Öffentliches Unternehmen
- Veröffentlicht
- Vertragsbeginn
- Vertragsende
- Rahmenvereinbarung
Ja
- Sprache der Bekanntmachung
de
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Lieferung von Eisen (II) Sulfat für die Kläranlage Nord Halle
Einordnung
- CPV-Codes
- NUTS-Codes
- Sachsen-Anhalt
- Erfüllungsort
- Halle (Saale) · DEE02 · DE
Lose
- Aufteilung in Lose
- Titel
Lieferung von Eisen (II) Sulfat
- Beschreibung
Vertragsgegenstand ist die Lieferung von ca. 450 t p.a. Eisen(II)-sulfat auf Grundlage des beigefügten Rahmenvertrages als Phosphat-Fällmittel in der Belebung der Kläranlage Halle-Nord. Die Anlieferung des Eisen(II)-Sulfates erfolgt auf Anforderung des AG Lastzugweise (ca. 24 t-26 t) im Schubbodenfahrzeug an den Standort Kläranlage Halle-Nord Zum Teich 6 06120 Halle (Saale) Der AG schätzt die Abnahmemenge auf ca. 450 t p.a. über eine Laufzeit von 2 Jahre und der Option seitens des AG den Vertrag, um ein weiteres Jahr zu verlängern. Nachdem die tatsächliche Abnahmemenge von der jeweils erforderlichen Dosierung der Menge im Hinblick auf den gewünschten biologischen Abbauprozess auch von der Zusammensetzung des Abwassers in der Belebung sowie den jeweils gegebenen Temperaturen abhängt, ist die tatsächliche Abnahmemenge nicht vorhersagbar. Der AN hat daher im Vertragszeitraum im Hinblick auf die erforderliche Dosierung Aufgrund des Zustandes des Abwassers mit Mengenminderungen und Mengenmehrungen von zumindest 20 % zu rechnen. Die Preise sind Festpreise für die gesamte Vertragslaufzeit und gelten auch im Falle der Verlängerungsoptionsausübung für den Optionszeitraum für eine Menge von ca. 450 t p.a. +/-20%. Wird eine Abnahmemenge von 360 t p.a. unterschritten bzw. eine Menge von 540 t p.a. überschritten, hat der AN Anspruch auf Anpassung der Vertragspreise, sofern ihm hierdurch nachweislich Mehrkosten entstehen. Sonstige Ansprüche des AN bestehen bei einer Unterschreitung oder Überschreitung dieses Mengenkorridors nicht.
- CPV-Codes
- NUTS-Codes
- Sachsen-Anhalt
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: f1fc3fc1-7a13-4c3f-b0f1-215e73a8e6fd.
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