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Läuft

Kanalinspektionsfahrzeug Grundleitungen

Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist

in 3 WochenLaut Quelle: 2026-11-19T12:00:00+01:00

Auftraggeber

Stadt Bochum, Referat Zentrale Vergabestelle

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Offenes Verfahren

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsende
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Beschaffung eines Kanalinspektionsfahrzeugs

Einordnung

CPV-Codes
  • 34114000
  • 34144000
  • 50117100
  • 90491000
NUTS-Codes
  • Nordrhein-WestfalenDEA51
Erfüllungsort
  • Bochum · DEA51 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    Kanalinspektionsfahrzeug Grundleitungen

    Beschreibung

    Der Technische Betrieb der Stadt Bochum beabsichtigt zur Inspektion, Digitalisierung und Dokumentation seiner Grundstücksentwässerungsanlagen, ab DN 100 mm bis DN 2000 mm bei Kreisprofilen, sowie DN 400/600 mm bis DN 1200/1800 mm bei Eiprofilen, ein Inspektionsfahrzeug anzuschaffen. Ebenso sollen mittels einer Satelliten-Kamera-Technik die Anschlusskanäle und Anschlussleitungen, sowie die Zuleitungskanäle ab DN 100 mm bis DN 200 mm, angeschlossen am öffentlichen Kanalnetzes, inspiziert und dokumentiert werden können.

    CPV-Codes
    • 34114000
    • 34144000
    • 50117100
    • 90491000
    NUTS-Codes
    • Nordrhein-WestfalenDEA51
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: eb7b0aac-4e20-4f59-9be2-1a0d3db15ead.

Originalbekanntmachung als XML bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.