Zum Inhalt springen
Status unbekannt

Legal AI Workspace

Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Auftraggeber

KfW Bankengruppe

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsende
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Die zu beschaffende Software Legal AI Workspace muss als spezialisierte Arbeitsumgebung die juristische Facharbeit im KfW‑Konzern mithilfe von generativer künstlicher Intelligenz unterstützen. Die Software wird insbesondere für juristische Recherche, Analyse und Aufbereitung von Rechtsinhalten sowie für die (teil-)automatisierte Erstellung, Überarbeitung und Strukturierung von Dokumenten und sonstigen juristischen Arbeitsergebnissen eingesetzt. Benutzer sind die Personen des Bereichs Recht sowie weiterer Fachbereiche und Töchter im KfW‑Konzern. Ein Legal AI Workspace verbindet große Sprachmodelle mit spezialisierten Verarbeitungsschichten, die für die Arbeit mit rechtlichen Inhalten optimiert sind. Er unterscheidet sich von allgemeinen KI‑Assistenten dadurch, dass er juristische Fachprozesse in einer einheitlichen Arbeitsumgebung zusammenführt und Mechanismen einsetzt, die für die professionelle Rechtsanwendung unabdingbar sind. Dazu zählen insbesondere: die nachvollziehbare Verankerung generierter Aussagen in überprüfbaren Quellen, die strukturierte Verarbeitung komplexer Dokumente sowie die regelbasierte Prüfung von Vertragsinhalten. Die Software muss die nachfolgenden Kernfunktionen bereitstellen. Rechtsrecherche: Die Software muss in der Lage sein, komplexe juristische Fragestellungen auf Grundlage einschlägiger Rechtsquellen zu beantworten. Jede generierte Aussage muss auf konkrete, überprüfbare Quellen (insbesondere Gesetze, Rechtsprechung, Kommentarliteratur) zurückgeführt und für die Benutzer transparent gemacht werden. Die KfW betrachtet den integrierten Zugang zu kuratierten juristischen Datenbanken als qualitätssteigerndes Merkmal. Die Software muss darüber hinaus mit von der KfW bereitgestellten Dokumenten und internen Wissensdatenbanken arbeiten können. Dokumentenanalyse und Vertragsauswertung: Die Software muss Dokumente, einschließlich komplex strukturierter Verträge, tabellarischer Inhalte und gescannter Unterlagen, inhaltlich verarbeiten und auswerten können, ohne dass wesentliche Strukturinformationen verloren gehen. Dies umfasst die Fähigkeit, Vertragsinhalte gegen vorgegebene Prüfungsmaßstäbe systematisch und vollständig abzugleichen. Texterstellung und Entwurfsunterstützung: Die Software muss die Erstellung und Überarbeitung juristischer Texte unterstützen, insbesondere von Vertragsentwürfen, Vermerken und Stellungnahmen. Änderungsvorschläge müssen unmittelbar im Dokument nachvollzogen werden können; eine bloße Bereitstellung von generiertem Text zur manuellen Übernahme durch die Benutzer genügt den Anforderungen nicht. Die Software ergänzt eine bei der KfW bereits eingesetzte allgemeine KI‑Software. Die neue Software wird als eigenständiges Werkzeug betrieben und nutzt eine von dem Auftragnehmer bereitgestellte Modellinfrastruktur. Es wird erwartet, dass die Software deutliche Effizienz- und Qualitätssteigerungen in der täglichen Rechtsberatung, bei der Dokumentenerstellung und ‑prüfung sowie bei wiederkehrenden rechtlichen Standardaufgaben erreichen wird. Unbeschadet der in diesem Dokument beschriebenen Bereitstellung der Software as a Service (SaaS) und der dazu ggf. eingeräumten Nutzungsrechte hat die Bereitstellung der Software so zu erfolgen, dass sie dem Einsatzzweck mindestens genügt. Der KfW stehen hierfür mindestens die Nutzungsrechte zu, die erforderlich sind, um den Einsatzzweck zu erfüllen. Der Auftragnehmer schuldet somit die folgenden Leistungen: (a) Bereitstellung einer Software mit dem Funktionsumfang, (b) Durchführung eines Projekts zur Einführung der Software, (c) Betrieb als SaaS, (d) Je nach Bedarf Erbringung zusätzlicher Leistungen, (e) Beendigungsunterstützung. Näheres ist der "Leistungsbeschreibung" und insbesondere der Muss-Kriterien gemäß der Anlage zur Leistungsbeschreibung "Muss-und Kann-Kriterien" zu entnehmen.

Einordnung

CPV-Codes
  • Hardware und Lizenzen48000000
NUTS-Codes
  • HessenDE712
Erfüllungsort
  • Frankfurt am Main · DE712 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    Legal AI Workspace

    Beschreibung

    Die zu beschaffende Software Legal AI Workspace muss als spezialisierte Arbeitsumgebung die juristische Facharbeit im KfW‑Konzern mithilfe von generativer künstlicher Intelligenz unterstützen. Die Software wird insbesondere für juristische Recherche, Analyse und Aufbereitung von Rechtsinhalten sowie für die (teil-)automatisierte Erstellung, Überarbeitung und Strukturierung von Dokumenten und sonstigen juristischen Arbeitsergebnissen eingesetzt. Benutzer sind die Personen des Bereichs Recht sowie weiterer Fachbereiche und Töchter im KfW‑Konzern. Ein Legal AI Workspace verbindet große Sprachmodelle mit spezialisierten Verarbeitungsschichten, die für die Arbeit mit rechtlichen Inhalten optimiert sind. Er unterscheidet sich von allgemeinen KI‑Assistenten dadurch, dass er juristische Fachprozesse in einer einheitlichen Arbeitsumgebung zusammenführt und Mechanismen einsetzt, die für die professionelle Rechtsanwendung unabdingbar sind. Dazu zählen insbesondere: die nachvollziehbare Verankerung generierter Aussagen in überprüfbaren Quellen, die strukturierte Verarbeitung komplexer Dokumente sowie die regelbasierte Prüfung von Vertragsinhalten. Die Software muss die nachfolgenden Kernfunktionen bereitstellen. Rechtsrecherche: Die Software muss in der Lage sein, komplexe juristische Fragestellungen auf Grundlage einschlägiger Rechtsquellen zu beantworten. Jede generierte Aussage muss auf konkrete, überprüfbare Quellen (insbesondere Gesetze, Rechtsprechung, Kommentarliteratur) zurückgeführt und für die Benutzer transparent gemacht werden. Die KfW betrachtet den integrierten Zugang zu kuratierten juristischen Datenbanken als qualitätssteigerndes Merkmal. Die Software muss darüber hinaus mit von der KfW bereitgestellten Dokumenten und internen Wissensdatenbanken arbeiten können. Dokumentenanalyse und Vertragsauswertung: Die Software muss Dokumente, einschließlich komplex strukturierter Verträge, tabellarischer Inhalte und gescannter Unterlagen, inhaltlich verarbeiten und auswerten können, ohne dass wesentliche Strukturinformationen verloren gehen. Dies umfasst die Fähigkeit, Vertragsinhalte gegen vorgegebene Prüfungsmaßstäbe systematisch und vollständig abzugleichen. Texterstellung und Entwurfsunterstützung: Die Software muss die Erstellung und Überarbeitung juristischer Texte unterstützen, insbesondere von Vertragsentwürfen, Vermerken und Stellungnahmen. Änderungsvorschläge müssen unmittelbar im Dokument nachvollzogen werden können; eine bloße Bereitstellung von generiertem Text zur manuellen Übernahme durch die Benutzer genügt den Anforderungen nicht. Die Software ergänzt eine bei der KfW bereits eingesetzte allgemeine KI‑Software. Die neue Software wird als eigenständiges Werkzeug betrieben und nutzt eine von dem Auftragnehmer bereitgestellte Modellinfrastruktur. Es wird erwartet, dass die Software deutliche Effizienz- und Qualitätssteigerungen in der täglichen Rechtsberatung, bei der Dokumentenerstellung und ‑prüfung sowie bei wiederkehrenden rechtlichen Standardaufgaben erreichen wird. Unbeschadet der in diesem Dokument beschriebenen Bereitstellung der Software as a Service (SaaS) und der dazu ggf. eingeräumten Nutzungsrechte hat die Bereitstellung der Software so zu erfolgen, dass sie dem Einsatzzweck mindestens genügt. Der KfW stehen hierfür mindestens die Nutzungsrechte zu, die erforderlich sind, um den Einsatzzweck zu erfüllen. Der Auftragnehmer schuldet somit die folgenden Leistungen: (a) Bereitstellung einer Software mit dem Funktionsumfang, (b) Durchführung eines Projekts zur Einführung der Software, (c) Betrieb als SaaS, (d) Je nach Bedarf Erbringung zusätzlicher Leistungen, (e) Beendigungsunterstützung. Näheres ist der "Leistungsbeschreibung" und insbesondere der Muss-Kriterien gemäß der Anlage zur Leistungsbeschreibung "Muss-und Kann-Kriterien" zu entnehmen.

    CPV-Codes
    • Hardware und Lizenzen48000000
    NUTS-Codes
    • HessenDE712
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: e1311b59-70a3-4012-897e-0fc0e7ceaf16.

Originalbekanntmachung als XML bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.