Zum Inhalt springen
Läuft

Beschaffung Multifunktionsgerät als Ersatz für einen Bohrwagen

Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist

in 2 WochenLaut Quelle: 2026-11-09T11:00:00+01:00

Auftraggeber

Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Offenes Verfahren

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Vertragsende
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Für die Ausübung bergbaulicher Tätigkeiten wie Beraubearbeiten, das Nacharbeiten von Streckenkonturen, das Abbohren von Sprengloch- und Ankerbohrungen, wie auch das Verladen von Haufwerk soll ein selbstfahrendes Multifunktionsgerät mit kabelgebundenem, elektrischem Antrieb beschafft werden. Auf Grund der örtlichen Gegebenheiten ist für die Fortbewegung unter Tage ein Raupenfahrwerk mit Gummikette notwendig. Zur Absicherung am Arbeitsort soll die Maschine über 4 hydraulisch angesteuerte Stützfüße verfügen. Die vollständige Steuerung aller Funktionen soll mittels Funkfernsteuerung erfolgen. Die erforderliche Arbeitsleistung wird über die elektrische Motorleistung und das Volumen des Hydrauliksystems definiert. Die Maschine muss Engstellen mit den maximalen Maßen von 1,8 x 2,1 m (Breite x Höhe) durchfahren können. Zum Lieferumfang des Multifunktionsgerätes sollen folgende Anbaugeräte inkl. eines Schnellwechselsystems gehören: • Hydraulikhammer mit Spitzmeißel • Schrämmkopf für die Bearbeitung von Steinsalz und Anhydrit • Ladeschaufel (0,25 m³) • Adapterplatten für mech. und hydr. Adaption bereits vorhandener Bohrlafetten Die mobile Arbeitsmaschine muss mit dem 690 V AC IT-Netz (3P+PE) kompatibel sein, ohne dabei einen separaten Trafo nutzen zu müssen. Das Anschlusskabel der Maschine muss für den Bergbau zugelassen sein. Es ist eine Erdschlussüberwachung mit optischer Anzeige am Fahrzeug vorzusehen. Die mobile Arbeitsmaschine soll konstruktiv und technisch dem heutigen Stand der Technik sowie den aktuell geltenden Gesetzen und Normen entsprechen. Durch entsprechenden Sonder- / Zusatzausstattung, wie bspw. zusätzlichen Arbeitsscheinwerfer, Schutzabdeckungen für hydraulische und elektrische Komponenten wie auch einem bergbaulich zugelassenen (BuT) und auf dem Fahrzeug verorteten 10-kg-Feuerlöscher soll die Maschine durch den AN auf die untertägigen Anforderungen angepasst werden.

Einordnung

CPV-Codes
  • 43000000
NUTS-Codes
  • Sachsen-AnhaltDEE07
Erfüllungsort
  • Ingersleben OT Morsleben · DEE07 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    Beschaffung eines Multifunktionsgerätes als Ersatz für einen Bohrwagen unter Tage

    Beschreibung

    Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), im Folgenden als Auftraggeber (AG) bezeichnet, ist Betreiber des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) in Sachsen-Anhalt, nahe der Grenze zu Niedersachsen. Zwischen 1971 und 1991 sowie von 1994 bis 1998 wurden hier insgesamt rund 37.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle endgelagert. Das Endlager soll zukünftig unter Verbleib der Abfälle stillgelegt werden. Für die Ausübung bergbaulicher Tätigkeiten wie Beraubearbeiten, das Nacharbeiten von Streckenkonturen, das Abbohren von Sprengloch- und Ankerbohrungen, wie auch das Verladen von Haufwerk soll ein selbstfahrendes Multifunktionsgerät mit kabelgebundenem, elektrischem Antrieb beschafft werden. Auf Grund der örtlichen Gegebenheiten ist für die Fortbewegung unter Tage ein Raupenfahrwerk mit Gummikette notwendig. Zur Absicherung am Arbeitsort soll die Maschine über 4 hydraulisch angesteuerte Stützfüße verfügen. Die vollständige Steuerung aller Funktionen soll mittels Funkfernsteuerung erfolgen. Die erforderliche Arbeitsleistung wird über die elektrische Motorleistung und das Volumen des Hydrauliksystems definiert. Die Maschine muss Engstellen mit den maximalen Maßen von 1,8 x 2,1 m (Breite x Höhe) durchfahren können. Zum Lieferumfang des Multifunktionsgerätes sollen folgende Anbaugeräte inkl. eines Schnellwechselsystems gehören: • Hydraulikhammer mit Spitzmeißel • Schrämmkopf für die Bearbeitung von Steinsalz und Anhydrit • Ladeschaufel (0,25 m³) • Adapterplatten für mech. und hydr. Adaption bereits vorhandener Bohrlafetten Die mobile Arbeitsmaschine muss mit dem 690 V AC IT-Netz (3P+PE) kompatibel sein, ohne dabei einen separaten Trafo nutzen zu müssen. Das Anschlusskabel der Maschine muss für den Bergbau zugelassen sein. Es ist eine Erdschlussüberwachung mit optischer Anzeige am Fahrzeug vorzusehen. Die mobile Arbeitsmaschine soll konstruktiv und technisch dem heutigen Stand der Technik sowie den aktuell geltenden Gesetzen und Normen entsprechen. Durch entsprechenden Sonder- / Zusatzausstattung, wie bspw. zusätzlichen Arbeitsscheinwerfer, Schutzabdeckungen für hydraulische und elektrische Komponenten wie auch einem bergbaulich zugelassenen (BuT) und auf dem Fahrzeug verorteten 10-kg-Feuerlöscher soll die Maschine durch den AN auf die untertägigen Anforderungen angepasst werden. Ebenfalls zum Umfang der Leistungserbringung gehört eine Werksüberprüfung der Maschine auf dem Betriebsgelände des AN, die Auslieferung der Maschine an den AG, ggf. Demontagearbeiten für den Schachttransport, Montagearbeiten in der untertägigen Werkstatt des AN, die Organisation und Durchführung von zwei Sachverständigenabnahmen (Mechanisch/Elektrisch) und eine umfangreiche technische Dokumentation. Abschließend findet durch den AN eine Ersteinweisung für das Werkstatt- und Bedienpersonal statt.

    CPV-Codes
    • 43000000
    NUTS-Codes
    • Sachsen-AnhaltDEE07
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: dd553142-20b9-460d-8e46-dc7c92841b0a.

Originalbekanntmachung als XML bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.