Zum Inhalt springen
Status unbekannt

SV-MAL-260820-005 - örtliche Bauüberwachung im Bereich Gas- und Wasserleitungen

Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Auftraggeber

SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Vertragsende
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Gegenstand der Vergabe sind Leistungen der örtlichen Bauüberwachung für die Umlegung und Anpassung von Gas- und Wasserversorgungsanlagen im Zusammenhang mit der Verlängerung der U-Bahn-Linie U5 West in München. Die Leistungen umfassen die Bauüberwachung der Leitungsverlegungen in den Planfeststellungsabschnitten PA77 und PA79, einschließlich Qualitäts-, Termin- und Kostenkontrolle, Überwachung von Druckprüfungen, Einbindungen und Inbetriebnahmen, Koordination von Schnittstellen zu weiteren Sparten und Folgegewerken sowie Mitwirkung bei Aufmaß-, Rechnungs- und Nachtragsprüfungen. Das Projekt wird in einem innerstädtischen Umfeld mit engen räumlichen Randbedingungen, zahlreichen Projektbeteiligten und komplexen Abhängigkeiten zur U-Bahn-Baumaßnahme durchgeführt. Die Bauüberwachung umfasst insbesondere die Sparten Gas und Wasser sowie die Abstimmung mit weiteren Infrastruktur- und Tiefbaumaßnahmen. Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung: Zur Durchführung der Aufmaß- und Rechnungsprüfung werden von der SWM digitale Datenformate, insbesondere GAEB-Dateien, bereitgestellt. Die Verarbeitung dieser Dateiformate einschließlich Einlesen, Prüfen und Auswerten ist vom Auftragnehmer sicherzustellen. Hierzu sind geeignete Softwarelösungen vorzuhalten, die eine vollständige und verlustfreie Datenübernahme ermöglichen.

Einordnung

CPV-Codes
  • 71521000
NUTS-Codes
  • BayernDE212
Erfüllungsort
  • DE212 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0000

    Titel

    SV-MAL-260820-005 - örtliche Bauüberwachung im Bereich Gas- und Wasserleitungen

    Beschreibung

    Gegenstand der Vergabe sind Leistungen der örtlichen Bauüberwachung für die Umlegung und Anpassung von Gas- und Wasserversorgungsanlagen im Zusammenhang mit der Verlängerung der U-Bahn-Linie U5 West in München. Die Leistungen umfassen die Bauüberwachung der Leitungsverlegungen in den Planfeststellungsabschnitten PA77 und PA79, einschließlich Qualitäts-, Termin- und Kostenkontrolle, Überwachung von Druckprüfungen, Einbindungen und Inbetriebnahmen, Koordination von Schnittstellen zu weiteren Sparten und Folgegewerken sowie Mitwirkung bei Aufmaß-, Rechnungs- und Nachtragsprüfungen. Das Projekt wird in einem innerstädtischen Umfeld mit engen räumlichen Randbedingungen, zahlreichen Projektbeteiligten und komplexen Abhängigkeiten zur U-Bahn-Baumaßnahme durchgeführt. Die Bauüberwachung umfasst insbesondere die Sparten Gas und Wasser sowie die Abstimmung mit weiteren Infrastruktur- und Tiefbaumaßnahmen. Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung: Zur Durchführung der Aufmaß- und Rechnungsprüfung werden von der SWM digitale Datenformate, insbesondere GAEB-Dateien, bereitgestellt. Die Verarbeitung dieser Dateiformate einschließlich Einlesen, Prüfen und Auswerten ist vom Auftragnehmer sicherzustellen. Hierzu sind geeignete Softwarelösungen vorzuhalten, die eine vollständige und verlustfreie Datenübernahme ermöglichen.

    CPV-Codes
    • 71521000
    NUTS-Codes
    • BayernDE212
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: d435c455-329e-4525-99fb-d748ee5c3421.

Originalbekanntmachung als XML bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.