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Läuft

Sprockhövel RW

Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist

in 2 WochenLaut Quelle: 2026-11-09T10:00:00+01:00

Auftraggeber

Stadt Sprockhövel

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Offenes Verfahren

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsende
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Angebot für die Lieferung eines Rüstwagens RW aufgeteilt in Los 1 Rüstwagen RW | Teil A - Fahrgestell Los 1 Rüstwagen RW | Teil B - Aufbau Los 2 - Beladung Allgemein Los 3 - Beladung Paratech Hinweis: Die hier stehende Lose 2 und 3 werden hier nur veröffentlicht/genannt und zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben. Vorliegend wird hier nur Los 1 ausgeschrieben.

Einordnung

CPV-Codes
  • 34144210
  • 34144212
  • 35000000
NUTS-Codes
  • Nordrhein-WestfalenDEA56
Erfüllungsort
  • Schwelm · DEA56 · DE
  • Sprockhövel · DEA56 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    Lieferung eines Rüstwagen (RW) inkl. entsprechender Beladung hier Los 1 Rüstwagen RW | Teil A - Fahrgestell Los 1 Rüstwagen RW | Teil B - Aufbau

    Beschreibung

    Lieferung eines Rüstwagen (RW) inkl. entsprechender Beladung hier Los 1 Rüstwagen RW | Teil A - Fahrgestell Los 1 Rüstwagen RW | Teil B - Aufbau

    CPV-Codes
    • 34144210
    • 34144212
    NUTS-Codes
    • Nordrhein-WestfalenDEA56
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: d40d9119-3632-4aa4-b361-c22b40649bf4.

Originalbekanntmachung als XML bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.