Bodengeologische und geotechnische Gutachtertätigkeit bei der Sanierung und Wiedernutzbarmachung von bergbaulichen Flächen im Bereich Sanierung Ronneburg der Wismut GmbH in den Jahren 2027 bis 2030.
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Eckdaten
- Angebotsfrist
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Auftraggeber
Wismut GmbH
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Verfahrensart
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Weitere Angaben
- Art des Auftraggebers
Sonstiger Auftraggeber
- Veröffentlicht
- Vertragsbeginn
- Vertragsende
- Rahmenvereinbarung
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Sprache der Bekanntmachung
de
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Auf der Grundlage des Bundesberggesetzes (BBergG) § 4 Absatz 4 und § 55 Absatz 2 Ziffer 2 Bundesberggesetz (BBergG ) sind die vom Bergbau in Anspruch genommenen Oberflächen unter Beachtung des öffentlichen Interesses wieder nutzbar zu machen. Für die Wismut GmbH gelten für die Sanierung und Wiedernutzbarmachung (WN) von bergbaulich genutzten Flächen, von Betriebs- und innerbetrieblichen Verkehrsflächen sowie für alle Erdbaumaßnahmen allgemeingültige Vorgaben (Bauvorschriften, Herstellervorschriften, betriebliche Richtlinien und Arbeitsanweisungen). In den konkreten Planungsunterlagen für die jeweiligen Vorhaben werden die einzuhaltenden Qualitäts- und Einbauvorgaben für Böden, Baugründe, Bodenmaterialien und Erdbaustoffe festgelegt. Im Zuge der Realisierung der Maßnahmen sind diese Festlegungen durch einen unabhängigen Gutachter bodengeologisch und geotechnisch zu überwachen bzw. zu kontrollieren.
Einordnung
- CPV-Codes
- NUTS-Codes
- Thüringen
- Erfüllungsort
- DEG0L · DE
Lose
- Aufteilung in Lose
- Titel
Bodengeologische und geotechnische Gutachtertätigkeit bei der Sanierung und Wiedernutzbarmachung von bergbaulichen Flächen im Bereich Sanierung Ronneburg der Wismut GmbH in den Jahren 2027 bis 2030.
- Beschreibung
Die gutachterliche Begleitung beinhaltet die Prüfung und Kontrolle der Ausführungsarbeiten zur Wiedernutzbarmachung und Sanierung bzw. der Durchführung von Erdbaumaßnahmen hinsichtlich der planerischen bzw. behördlichen Vorgaben. Des Weiteren sind baubegleitende gutachterliche Stellungnahmen bzw. bodengeologische Abnahmegutachten/Zertifikate nach der Sanierung und Wiedernutzbarmachung von Betriebs- und Verkehrsflächen zu erstellen. Es sind Baugrundabnahmen unter Beachtung von standsicherheitstechnischen Belangen sowie Tragfähigkeitsbewertungen zu erbringen. Je nach Bedarf sind für bislang ungeplante Maßnahmen bodengeologische Gutachten und Baugrundgutachten zu erstellen. Die für die Erstellung von Gutachten und Berichten erforderlichen geotechnischen, geochemischen bzw. radiologischen Analysenleistungen sind nicht Bestandteil der Leistung. Sie sind vom Gutachter anzufordern und werden vom AG oder von dem vom AG beauftragten Labor bereitgestellt. Die Gutachtertätigkeit umfasst die im Folgenden beschriebenen Leistungen, die angepasst auf die jeweilige Maßnahme abgearbeitet werden müssen. 1. Gutachtertätigkeit bei der Sanierung/Wiedernutzbarmachung von Flächen sowie bei Erdbaumaßnahmen (Baugründe, Abdeckungen, Grabenbaue usw.). Projekteinführung und Besichtigung: Vorstellung und Erläuterungen der einzelnen Maßnahmen; Übergabe von Projekt- und Planungsunterlagen; Unterweisung und Belehrung im Rahmen der Fremdfirmenkoordination; Strahlenschutzunterweisung. Teilnahme an Baubesprechungen mit folgenden Schwerpunktthemen: Baufortschritt und Termine; Mängel und Qualitätssicherung; Planung und Änderungen; Abstimmungen mit Behörden; Baustellenorganisation und Sicherheit. Befahrung bzw. Besichtigung der Bauvorhaben: Sichtung der Baustelle und Dokumentation des Sanierungsstandes; geotechnische Inaugenscheinnahme und Einschätzung der geologischen und bodengeologischen Verhältnisse nach Abtrag der kontaminierten Materialien bzw. nach Fertigstellung der wiedernutzbar gemachten Fläche; Einschätzen der geogenen Situation von gewachsenem Gestein bezüglich erhöhter Strahlungswerte nach Abtrag der kontaminierten Materialien an Hand der Messprotokolle des AG und der im Bewertungsgebiet vorzufindenden geologischen Verhältnisse; systematische fotografische Dokumentation der geologischen und bodengeologischen Situation und Detailaufnahmen zur Beweissicherung. Baubegleitende gutachterliche Stellungnahmen: Kurzdarstellung der Angaben zur Historie, bisherigen Nutzung, zum Sanierungsziel und der zukünftigen Nutzung der Objekte/Flächen; Zusammenstellung der Ergebnisse der Befahrungen; Dokumentation des Sanierungsstandes; Visuelle Dokumentation der Ergebnisse anhand der im Rahmen der Befahrung angefertigten fotografischen Aufnahmen; Einschätzung der geologischen, hydrogeologischen und bodengeologischen Verhältnisse nach Abtrag der kontaminierten Materialien; Radiometrische (bei Bedarf auch umwelttechnische bzw. deklarationsanlaytische) Einschätzung des Bewertungsbereiches auf Basis der visuellen Erkenntnisse auf der Baustelle und der vom AG übergebenen baubegleitenden Messprotokolle bzw. Messergebnisse; Fazit und Handlungsempfehlungen bzw. Festlegungen zum Bodenauftrag unter Beachtung aller Vorgaben und Nutzungsziele (Bemessung des Bodenauftrages, Empfehlungen/Abstimmung von Einbauparametern, Empfehlungen Erosionsschutz). Bodengeologische Abnahmegutachten: Darstellung der Angaben zur Historie, bisherigen Nutzung, zum Sanierungsziel und der zukünftigen Nutzung der Objekte/Flächen; Dokumentation zur Art und Umfang der Kontaminationen vor der Sanierung; Dokumentation des Umfangs der Sanierungsarbeiten; Zeichnerische Dokumentation der Sanierungsarbeiten (Lagepläne); Einschätzung der geologischen und bodengeologischen Verhältnisse; Bewertung der Flächen hinsichtlich des ordnungsgemäßen Einbaues der Bodenmaterialien und den Nachweisen der Einhaltung aller geforderten Parameter; Bewertung des Sanierungsergebnisses mit Nachweisführung zur Einhaltung aller geforderten Parameter; Visuelle Dokumentation der Sanierungsmaßnahme anhand der im Rahmen der Befahrungen während und nach Abschluss der Bautätigkeit angefertigten fotografischen Aufnahmen (Fotodokumentation); Zertifikat zur Endabnahme und Empfehlung zur Freigabe der Flächen. 2. Sondergutachten nach Vorgaben des AG (auf Anforderung des AG): Befahrung und Besichtigung spezieller Örtlichkeiten; weiterführende bodengeologische bzw. geotechnische gutachterliche Untersuchungen, Stellungnahmen bzw. Bewertungen; Begleitung von Baugrunduntersuchungen nach DIN 4020, Baugrundgutachten. 3. An- und Abfahrten zu den Betriebsflächen. Maßgebender Mindeststandart der Eignung, den der Bieter erfüllen muss: mindestens 2 zur Leistung passende Nachweise (Referenzen) > 5.000 € (netto) aus den letzten 5 Geschäftsjahren, welche die folgenden Kompetenzen nachweisen: Ingenieurtechnische Begutachtung und Einschätzung von Erdstoffen sowie Bodengeologische Gutachtenerstellung. Die Unterlagen/Angaben sind mit dem Angebot einzureichen. Leistungsort: Die Arbeiten des Auftragnehmers (AN) werden im gesamten Bereich Sanierung Ronneburg der Wismut GmbH stattfinden. Die Abstimmung zur jeweiligen Örtlichkeit wird im Vorfeld der Arbeiten zwischen Auftraggeber (AG) und AN erfolgen. Die Betriebsteile einschl. der genannten Einsatzorte befinden sich in einem Radius von max. 50 km um den Hauptsitz Ronneburg. Die Liegenschaften zum Bearbeitungsgebiet befinden sich im Bundesland Thüringen, Landkreis Greiz sowie im Bundesland Sachsen, Landkreis Zwickau.
- CPV-Codes
- NUTS-Codes
- Thüringen
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: c890313f-05d2-485c-a2d3-dab7e6d5995b.
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