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Status unbekannt

SV, Neubau Werkstatt VERA/KETA, Planungsleistungen (K-22/1419)

Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Auftraggeber

Hamburger Stadtentwässerung AöR, Vergabemanagement

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Vertragsende
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

SV, Neubau Werkstatt VERA/KETA, Planungsleistungen TGA - Sanitär, Heizung und Lüftung (K-22/1419)

Einordnung

CPV-Codes
  • 71320000
  • 71321000
NUTS-Codes
  • HamburgDE600
Erfüllungsort
  • Hamburg · DE600 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0000

    Titel

    SV, Neubau Werkstatt VERA/KETA, Planungsleistungen (K-22/1419)

    Beschreibung

    Gegenstand dieser Ausschreibung ist die vollständige Planung für die betriebsfertige Errichtung der Anlagen der Sanitär, Heizung (z.B. Flächenheizung/ Deckenstrahlheizungen) und Lüftung (zentrale Lüftungsanlage) einschließlich aller Nebenleistungen für das Werkstattgebäude. Zusätzlich wird die Erschließung in den Außenanlagen berücksichtigt. Unter anderem müssen ein Leichtflüssigkeitsabscheider und Schlammfang, sowie weitere Schächte auf dem Baufeld umgelegt werden. Eine Anbindung an des bestehende Wärmenetz soll angestrebt werden.

    CPV-Codes
    • 71320000
    • 71321000
    NUTS-Codes
    • HamburgDE600
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: b4626fa3-d29e-4ee9-8db7-5e65edc5607d.

Originalbekanntmachung als XML bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.