Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch
Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
in über 2 Monaten
- Auftraggeber
Landeshauptstadt München, Baureferat
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Verfahrensart
Offenes Verfahren
Weitere Angaben
- Art des Auftraggebers
Öffentlicher Auftraggeber
- Veröffentlicht
- Vertragsbeginn
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsende
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
Ja
- Sprache der Bekanntmachung
de
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Verwertung von teerhaltigem Straßenaufbruch, Fugenvergussmasse und Beton aus verschiedenen Maßnahmen des Baureferates, Hauptabteilung Tiefbau im Stadtgebiet München
Einordnung
- CPV-Codes
- NUTS-Codes
- Bayern
- Erfüllungsort
- München · DE212 · DE
Lose
- Aufteilung in Lose
- Titel
Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch
- Beschreibung
Das Baureferat, Hauptabteilung Tiefbau, der Landeshauptstadt München ist für Neubauund Unterhaltsmaßnahmen bei Straßen im Stadtgebiet München zuständig. In den öffentlichen Verkehrsflächen wurde im Stadtgebiet von München bis etwa 1970 Straßenpech (Teer) als Bindemittel verwendet, das umweltgefährdende Stoffe enthält. Des Weiteren wurde bis 2007 anfallender teerhaltiger Straßenaufbruch bei Umbaumaßnahmen nach Möglichkeit in Form von mit hydraulischen Bindemitteln hergestellten Kaltmischfundationsschichten (KMF) wieder eingebaut. Bei einigen Straßenbaumaßnahmen fällt daher teerhaltiger Straßenaufbruch auch in Form von KMF an, der umweltverträglich entsorgt werden muss. Untergeordnet können darüber hinaus teerhaltige Fugenvergussmasse (FVM), schadstoffbelasteter Beton und Natursteine mit Anhaftungen für die Entsorgung anfallen. Der Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist eine vom Auftragnehmer durchzuführende ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch, teerhaltige FVM und Beton in zugelassenen Anlagen, inkl. des Transports sowie einer für das gewählte Entsorgungsverfahren notwendigen Aufbereitung und Zwischenlagerung. Hierzu wird der Auftragnehmer gemäß § 22 KrWG mit der Erfüllung der Pflichten des Abfallerzeugers (hier: der Auftraggeber) beauftragt. Die abfallrechtliche Verantwortung des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre wird für diese Rahmenvereinbarung im ausgeschriebenen Zeitraum eine Menge von ca. 8.000 t teerhaltigem Straßenaufbruch, ca. 100 t Gemisch aus FVM und Splittbettung sowie ca. 500 t Beton aus ca. 40 verschiedenen Baumaßnahmen erwartet. Das Material liegt als Granulat oder Schollen mit maximaler Kantenlänge von 0,8 m vor. Die ausgeschriebenen Mengen einzelner Leistungen beruhen auf den Erfahrungen der letzten Jahre, Abschätzungen aus den Baugrunderkundungen sowie den derzeit vorliegenden Kenntnissen über geplante Baumaßnahmen. Sie sind daher erfahrungsgemäß mit Unsicherheiten belastet, so dass die tatsächlich abgerufene Menge einer Leistung von den ausgeschriebenen Mengen abweichen kann. -- Für diese Rahmenvereinbarung wird eine Mindestabnahme von 75 % der Gesamtsumme des Angebotes festgesetzt. Die Höchstgrenze, bis zu der ein Einzelabruf durch den Auftraggeber erfolgen kann, ist 140 % der Gesamtsumme des Angebots.
- CPV-Codes
- NUTS-Codes
- Bayern
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: aab4daf8-b1f9-4fe8-a295-c6848a511be4.
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