Zum Inhalt springen
Läuft

Tischler 2

Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist

in 3 WochenLaut Quelle: 2026-11-16T09:00:00+01:00

Auftraggeber

Stadt Filderstadt Hochbauamt

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Offenes Verfahren

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Vertragsende
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Tischler 2

Einordnung

CPV-Codes
  • 45214220
NUTS-Codes
  • Baden-WürttembergDE113
Erfüllungsort
  • Filderstadt · DE113 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0000

    Titel

    Tischler 2

    Beschreibung

    Innentüren Holz Inkl. Brandschutz- und Schallanforderungen Oberfläche: Weißtanne/ HPL Schichtstoff 43 Stk. Innentüren Holz mit Seitenfenster, Klassenzimmer Inkl. Brandschutz- und Schallanforderungen Oberfläche: Weißtanne 22 Stk. Flurtüren Holz/Glas mit Seitenfenster, brandabschnittstrennend Inkl. Brandschutz- und Schallanforderungen, Offenhaltung Oberfläche: Weißtanne 12 Stk. Flurwände Holz, Dreischichtplatte Oberfläche: Weißtanne Brandschutzanstrich, schwerentflammbar 1.200 m² Einbaumöbel/ Schrankwände Klassenzimmer in Holz Ansichtsfläche ca. 30 m² Oberfläche: Weißtanne/ HPL, gelb 27 Stk. Laibungen Fenster Holz, innen Tiefe ca. 25-30cmx Oberfläche: Weißtanne 850 m Glastrennwand mit Türe/ Schüleraufenthaltsraum Inkl. Brandschutz- und Schallanforderungen Oberfläche: Weißtanne 10 m²

    CPV-Codes
    • 45214220
    NUTS-Codes
    • Baden-WürttembergDE113
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: a56e491d-9a1a-4e73-9754-822b70167fe0.

Originalbekanntmachung als XML bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.