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Kinder- und Jugendtreff Südstadt mit PV-Anlage, Abbruch- und Neubau

Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist

in 4 WochenLaut Quelle: 2026-11-26T10:00:00+01:00

Auftraggeber

Stadt Karlsruhe Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Offenes Verfahren

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Vertragsende
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen - Fernwärmeübergabestation Kompakt mit Zubehör, Leistung ca. 35 kW - Fußbodenheizung inkl. Zubehör für ca. 1060 m ² Grundfläche - Stahlrohrleitungen im Bereich Hauptverteilung / Verteileraufbau DN 15 - DN 50 ca. 50 m - Präzisionsstahlrohre im Bereich Verteil- und Anschlussltg. DN 15 - DN 50 ca. 120 m

Einordnung

CPV-Codes
  • 45331000
NUTS-Codes
  • Baden-WürttembergDE122
Erfüllungsort
  • Karlsruhe · DE122 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen

    Beschreibung

    Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen - Fernwärmeübergabestation Kompakt mit Zubehör, Leistung ca. 35 kW - Fußbodenheizung inkl. Zubehör für ca. 1060 m ² Grundfläche - Stahlrohrleitungen im Bereich Hauptverteilung / Verteileraufbau DN 15 - DN 50 ca. 50 m - Präzisionsstahlrohre im Bereich Verteil- und Anschlussltg. DN 15 - DN 50 ca. 120 m

    CPV-Codes
    • 45331000
    NUTS-Codes
    • Baden-WürttembergDE122
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 9ac28191-7357-44c8-abd8-010aca7b3731.

Originalbekanntmachung als XML bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.