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Status unbekannt

Saisonale touristische Schienenverkehre auf der Brohltalbahn

Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Auftraggeber

Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsende
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (SPNV-Nord) ist gem. § 9 NVG im nördlichen Rheinland-Pfalz zuständige Behörde zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge im Schienenpersonennahverkehr (SPNV-Nord). In dem Bemühen, die Angebote im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu sichern, auszubauen und zu verbessern, verfolgt der SPNV-Nord das Ziel, die Attraktivität des ÖPNV durch die Einrichtung von saisonalen touristischen Verkehren zu erhöhen. Der SPNV-Nord beabsichtigt, die saisonalen touristischen Schienenverkehre auf der Brohltalbahn zwischen Brohl und Engeln für die anstehende Periode zu finanzieren. Die Mittel stammen aus originären Landesmitteln und dienen der Förderung touristischer Verkehre sowie dem Erhalt der jeweiligen Eisenbahninfrastruktur und der Offenhaltung möglicher künftiger Nutzungsperspektiven im regulären SPNV. Für die Brohltalbahn betrifft die Förderung den saisonalen touristischen Betrieb zwischen Brohl und Engeln mit einem Leistungsvolumen von jährlich 10.632 Zugkilometern. Betreiberin ist die Brohltal-Schmalspureisenbahn Betriebs-GmbH; die Infrastruktur steht im Eigentum beziehungsweise Verantwortungsbereich der Brohltal-Eisenbahn GmbH. Diese streckenbezogenen Verhältnisse beschreiben den Gegenstand der Förderung und deren praktische Umsetzung. Die vorgesehenen Verkehrs- beziehungsweise Finanzierungsvereinbarungen werden als Verwaltungsakte erlassen. Sie sind nach ihrem Regelungsgehalt als förderrechtliche Zuwendungs- und Mittelweiterleitungsverhältnisse ausgestaltet. Sie bezwecken keine Beschaffung einer eigenen Verkehrsleistung durch den SPNV-Nord und begründen keinen entgeltlichen öffentlichen Auftrag. Der angegebene Auftragswert hat einen symbolischen Charakter, er entspricht nicht der konkreten Fördersumme.

Einordnung

CPV-Codes
  • 60210000
NUTS-Codes
  • Rheinland-PfalzDEB12
Erfüllungsort
  • Brohl-Lützing · DEB12 · DE
  • DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0000

    Titel

    Saisonale touristische Schienenverkehre auf der Brohltalbahn

    Beschreibung

    Der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (SPNV-Nord) beabsichtigt, die saisonalen touristischen Schienenverkehre auf der Brohltalbahn zwischen Brohl und Engeln für die anstehende Periode zu finanzieren. Die Mittel stammen aus originären Landesmitteln und dienen der Förderung touristischer Verkehre sowie dem Erhalt der jeweiligen Eisenbahninfrastruktur und der Offenhaltung möglicher künftiger Nutzungsperspektiven im regulären SPNV. Die vorgesehenen Verkehrs- beziehungsweise Finanzierungsvereinbarungen sind nach ihrem Regelungsgehalt als förderrechtliche Zuwendungs- und Mittelweiterleitungsverhältnisse ausgestaltet. Sie bezwecken keine Beschaffung einer eigenen Verkehrsleistung durch den SPNV-Nord und begründen keinen entgeltlichen öffentlichen Auftrag. Zugkilometer, Betriebskosten, Einnahmen, Instandhaltungsmaßnahmen und Abrechnungen dienen ausschließlich der Bemessung, dem Nachweis und der Kontrolle der Förderung. Die Vereinbarungen sichern insbesondere die zweckentsprechende Verwendung der Mittel, die Vorlage von Nachweisen und Abrechnungen, die Kontrolle der Förderung sowie die Vermeidung einer Überkompensation. Bei nicht zweckentsprechender Mittelverwendung stehen zuwendungsrechtliche Reaktionsmöglichkeiten, insbesondere Kürzung und Rückforderung, im Vordergrund. Ein wettbewerbliches Vergabeverfahren ist daher nicht erforderlich.

    CPV-Codes
    • 60210000
    NUTS-Codes
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Verlinkte Dokumente

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 97825471-ddd2-45c3-894d-0064dca9c7e1.

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Zuletzt von der Quelle aktualisiert

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