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Unterhalts- sowie Glas- und Rahmenreinigung für das FA Schwandorf mit ASt Neunburg v.W.

Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist

in 2 WochenLaut Quelle: 2026-11-11T09:00:00+01:00

Auftraggeber

Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle -

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Offenes Verfahren

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Vertragsende
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Unterhalts- sowie Glas- und Rahmenreinigung für das Finanzamt Schwandorf mit Außenstelle Neunburg vorm Wald.

Einordnung

CPV-Codes
  • 90911200
  • 90911300
NUTS-Codes
  • BayernDE239
Erfüllungsort
  • Schwandorf · DE239 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    Unterhaltsreinigung für das Finanzamt Schwandorf und für die Außenstelle Neunburg vorm Wald

    Beschreibung

    Unterhaltsreinigung für das Finanzamt Schwandorf und für die Außenstelle Neunburg vorm Wald

    CPV-Codes
    • 90911200
    NUTS-Codes
    • BayernDE239
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
  • Los 2 · LOT-0002

    Titel

    Glas- und Rahmenreinigung für das Finanzamt Schwandorf und für die Außenstelle Neunburg vorm Wald

    Beschreibung

    Glas- und Rahmenreinigung für das Finanzamt Schwandorf und für die Außenstelle Neunburg vorm Wald

    CPV-Codes
    • 90911300
    NUTS-Codes
    • BayernDE239
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 8e43d4fe-ee2f-4c33-8383-32592b33d494.

Originalbekanntmachung als XML bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.