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Status unbekannt

Absicht zum Abschluss eines Vertrags über die Versorgung mit Hilfsmitteln (hier: PG 24 Beinprothesen – Produktuntergruppen 24.04.01, 24.04.02, 24.04.03, 24.71.01, 24.71.02, 24.71.04, 24.72.01, 24.71.02 und 24.71.03) inkl. der damit zusammenhängenden Dienstleistungen nach § 127 Absatz 1 SGB V

Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Auftraggeber

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsende
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Gegenstand der Bekanntmachung ist der Abschluss eines Vertrages mit einzelnen Leistungserbringern nach § 127 Absatz 1 Sozialgesetzbuch [SGB] - Fünftes Buch [V] über die Hilfsmittellieferung (Gesundheitsleistungen) von Beinprothesen der Produktuntergruppen 24.04.01, 24.04.02, 24.04.03, 24.71.01, 24.71.02, 24.71.04, 24.72.01, 24.71.02 und 24.71.03 des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V) inkl. der für die Versorgung erforderlichen Dienst- und Serviceleistungen. Hierzu zählen insbesondere: Haus- / Krankenhausbesuch und die im Rahmen der Gewährleistung zu erbringenden Leistungen, ggf. Lieferung der Hilfsmittel, Reparaturen / Instandsetzungen, sicherheitstechnische Kontrollen, Wartungen und umfassende Einweisungen der / des Versicherten und / oder von ihm beauftragter Personen sowie ggf. des Pflegedienstes in den sachgerechten Gebrauch (Hinweise und Erklärungen zur Handhabung, zum richtigen Anlegen, zum Wechsel, der Reinigung und Pflege des Produktes) durch Mitarbeiter/innen. Der Vertragsschluss begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Versorgungen.

Einordnung

CPV-Codes
  • 33184000
NUTS-Codes
  • Nordrhein-WestfalenDEA51
Erfüllungsort
  • Bochum · DEA51 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0000

    Titel

    Absicht zum Abschluss eines Vertrags über die Versorgung mit Hilfsmitteln (hier: PG 24 Beinprothesen – Produktuntergruppen 24.04.01, 24.04.02, 24.04.03, 24.71.01, 24.71.02, 24.71.04, 24.72.01, 24.71.02 und 24.71.03) inkl. der damit zusammenhängenden Dienstleistungen nach § 127 Absatz 1 SGB V

    Beschreibung

    Gegenstand der Bekanntmachung ist der Abschluss eines Vertrages mit einzelnen Leistungserbringern nach § 127 Absatz 1 Sozialgesetzbuch [SGB] - Fünftes Buch [V] über die Hilfsmittellieferung (Gesundheitsleistungen) von Beinprothesen der Produktuntergruppen 24.04.01, 24.04.02, 24.04.03, 24.71.01, 24.71.02, 24.71.04, 24.72.01, 24.71.02 und 24.71.03 des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V) inkl. der für die Versorgung erforderlichen Dienst- und Serviceleistungen. Hierzu zählen insbesondere: Haus- / Krankenhausbesuch und die im Rahmen der Gewährleistung zu erbringenden Leistungen, ggf. Lieferung der Hilfsmittel, Reparaturen / Instandsetzungen, sicherheitstechnische Kontrollen, Wartungen und umfassende Einweisungen der / des Versicherten und / oder von ihm beauftragter Personen sowie ggf. des Pflegedienstes in den sachgerechten Gebrauch (Hinweise und Erklärungen zur Handhabung, zum richtigen Anlegen, zum Wechsel, der Reinigung und Pflege des Produktes) durch Mitarbeiter/innen. Der Vertragsschluss begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Versorgungen.

    CPV-Codes
    • 33184000
    NUTS-Codes
    • Nordrhein-WestfalenDEA51
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Verlinkte Dokumente

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 8c491c6d-b8aa-40ad-bdbe-13011cbb3a1a.

Originalbekanntmachung als XML bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.