Zum Inhalt springen
Läuft

Befragungen zu Gesundheitsthemen

Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist

in 4 TagenLaut Quelle: 2026-11-10T10:00:00+01:00

Auftraggeber

AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts

Geschätzter Auftragswert

ab 942.000,00 EUR (geschätzt)

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsende
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Rahmenvereinbarung

Ja

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Befragungen zu Gesundheitsthemen

Einordnung

CPV-Codes
  • 79300000
  • 79320000
NUTS-Codes
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Erfüllungsort
Unbekannt — die Angabe der Quelle war nicht auswertbar

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    Befragungen zu Gesundheitsthemen

    Beschreibung

    Die Abteilung Presse & Kommunikation im Geschäftsbereich Politik des AOK-Bundesverbands möchte ein renommiertes Meinungsforschungsinstitut mit der Konzeption und Durchführung von Meinungsumfragen in Deutschland zu verschiedenen gesundheitspolitischen Themen beauftragen. Ziel der Befragungen ist es, aktuelle gesundheitspolitische Themen in den Fokus zu rücken, ein repräsentatives Stimmungsbild der Bevölkerung abzubilden und Presseberichterstattung auf Bundes- und Landesebene dazu zu generieren.

    CPV-Codes
    • 79300000
    • 79320000
    NUTS-Codes
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 89e81606-9308-49ae-b2bf-b642a74e0b50.

Originalbekanntmachung als XML bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.