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Status unbekannt

Innenreinigung von Linienbussen und Stadtbahnfahrzeugen der Saarbahn-Gesellschaften

Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Auftraggeber

Saarbahn GmbH

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsende
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Durchführung der Innenreinigung von Linienbussen der Saarbahn GmbH und von Stadtbahnfahrzeugen der Saarbahn Netz GmbH

Einordnung

CPV-Codes
  • 90910000
  • 90917000
NUTS-Codes
  • SaarlandDEC01
Erfüllungsort
  • DEC01 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    Innenreinigung von Linienbussen der Saarbahn GmbH

    Beschreibung

    Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung der Innenreinigung von Linienbussen der Saarbahn GmbH

    CPV-Codes
    • 90910000
    • 90917000
    NUTS-Codes
    • SaarlandDEC01
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
  • Los 2 · LOT-0002

    Titel

    Innenreinigung von Stadtbahnfahrzeugen der Saarbahn Netz GmbH

    Beschreibung

    Durchführung der Innenreinigungsleistungen an Straßenbahnen für die Saarbahn Netz GmbH

    CPV-Codes
    • 90910000
    • 90917000
    NUTS-Codes
    • SaarlandDEC01
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 7ee3b5c2-2a1e-454f-ad10-ae0144208398.

Originalbekanntmachung als XML bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.