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Läuft

Landgrabenstraße / Gibitzenhofstraße - VP15 Fahrleitung

Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist

in 10 TagenLaut Quelle: 2026-11-02T13:00:00+01:00

Auftraggeber

VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Offenes Verfahren

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Vertragsende
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Allersberger Straße - Erneuerung der Fahrleitung

Einordnung

CPV-Codes
  • 45234160
NUTS-Codes
  • BayernDE254
Erfüllungsort
  • DE254 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    Landgrabenstraße / Gibitzenhofstraße - VP15 Fahrleitung

    Beschreibung

    Die VAG Nürnberg beabsichtigt, die Straßenbahngleise des Gleisdreieckes Gibit-zenhof- / Landgrabenstraße sowie im angrenzenden Teil der Landgrabenstraße bis ca. Kreuzung Gugelstraße zu erneuern. Die Planung beinhaltet u. A. die Änderung der Gleistrassen, Haltestellenverlegung, Änderung der Verkehrsführung des MIV, Begrünungen, usw. Im Verbund mit der Maßnahme soll die Fahrleitungsanlage beider Strecken: • Gibitzenhofstraße: von Steinbühler Tunnel bis Okenstraße • Landgrabenstraße: Von Gleisdreieck bis Gugelstraße von festabgespannter Flachketten- auf nachgespannte Einfachfahrleitung umgebaut werden. Zudem ist in der Landgrabenstraße bis Gugelstraße die komplette Ausstattung mit Ri 120 vorzusehen.

    CPV-Codes
    • 45234160
    NUTS-Codes
    • BayernDE254
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 7cb4f82d-1be6-4243-91cb-50fe57c0a435.

Originalbekanntmachung als XML bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.