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Status unbekannt

Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie 21 des Landkreises Straubing-Bogen

Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Auftraggeber

Landkreis Straubing-Bogen

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Sonstiges Verfahren

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Vertragsende
Rahmenvereinbarung
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Der Landkreis Straubing-Bogen beabsichtigt als Aufgabenträger die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) über Verkehrsleistungen im Omnibusverkehr auf die Linie 21 Straubing – Oberschneiding – Landau als Gesamtleistung im Sinne von § 8a Abs. 2 Sätze 3 und 4 PBefG mit Wirkung zum 02.06.2027 bis zum 01.06.2032 im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens europaweit auszuschreiben. Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr gemäß § 8a Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG ist spätestens 3 Monate nach der Vorabbekanntmachung im Europäischen Amtsblatt bei der Regierung von Niederbayern als Genehmigungsbehörde zu stellen. Zum Auftrag gehören die Verkehrsleistungen inkl. Fahrpersonal und Fahrzeugen zur Versorgung der Allgemeinheit mit öffentlichen Personenverkehrsdiensten. Das Gesamtvolumen der zu vergebenden Verkehrsdienste beläuft sich nach derzeitigem Planungsstand auf rund 104.000 Nutzwagenkilometer pro Jahr. Die Genehmigung ist durch den Betreiber einzuholen. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nachverkehrsplan in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) angepasst werden kann. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarif. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Die detaillierten Anforderungen an den zu vergebenden Auftrag sind im ergänzenden Dokument zur Vorinformation festgelegt.

Einordnung

CPV-Codes
  • 60112000
NUTS-Codes
  • BayernDE223
Erfüllungsort
  • DE223 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0000

    Titel

    Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie 21 des Landkreises Straubing-Bogen

    Beschreibung

    Der Landkreis Straubing-Bogen beabsichtigt als Aufgabenträger die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) über Verkehrsleistungen im Omnibusverkehr auf die Linie 21 Straubing – Oberschneiding – Landau als Gesamtleistung im Sinne von § 8a Abs. 2 Sätze 3 und 4 PBefG mit Wirkung zum 02.06.2027 bis zum 01.06.2032 im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens europaweit auszuschreiben. Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr gemäß § 8a Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG ist spätestens 3 Monate nach der Vorabbekanntmachung im Europäischen Amtsblatt bei der Regierung von Niederbayern als Genehmigungsbehörde zu stellen. Zum Auftrag gehören die Verkehrsleistungen inkl. Fahrpersonal und Fahrzeugen zur Versorgung der Allgemeinheit mit öffentlichen Personenverkehrsdiensten. Das Gesamtvolumen der zu vergebenden Verkehrsdienste beläuft sich nach derzeitigem Planungsstand auf rund 104.000 Nutzwagenkilometer pro Jahr. Die Genehmigung ist durch den Betreiber einzuholen. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nachverkehrsplan in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) angepasst werden kann. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarif. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Die detaillierten Anforderungen an den zu vergebenden Auftrag sind im ergänzenden Dokument zur Vorinformation festgelegt.

    CPV-Codes
    • 60112000
    NUTS-Codes
    • BayernDE223
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Verlinkte Dokumente

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 7a804467-774e-4e37-9926-158fe379e749.

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Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.