Saisonale touristische Schienenverkehre auf der Kasbachtalbahn
Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Auftraggeber
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
Weitere Angaben
- Art des Auftraggebers
Öffentlicher Auftraggeber
- Veröffentlicht
- Vertragsbeginn
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsende
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Sprache der Bekanntmachung
de
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (SPNV-Nord) ist gem. § 9 NVG im nördlichen Rheinland-Pfalz zuständige Behörde zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge im Schienenpersonennahverkehr (SPNV-Nord). In dem Bemühen, die Angebote im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu sichern, auszubauen und zu verbessern, verfolgt der SPNV-Nord das Ziel, die Attraktivität des ÖPNV durch die Einrichtung von saisonalen touristischen Verkehren zu erhöhen. Der SPNV-Nord beabsichtigt, den saisonalen touristischen Schienenverkehr auf der Kasbachtalbahn zwischen Linz/ Rhein und Kalenborn für die anstehende Periode zu finanzieren. Die Mittel stammen aus originären Landesmitteln und dienen der Förderung touristischer Verkehre sowie dem Erhalt der jeweiligen Eisenbahninfrastruktur und der Offenhaltung möglicher künftiger Nutzungsperspektiven im regulären SPNV. Für die Kasbachltalbahn betrifft die Förderung den saisonalen touristischen Betrieb zwischen Linz/ Rhein und Kalenborn mit einem Leistungsvolumen von jährlich 21.700 Zugkilometern. Dort ist Eifelbahnverkehrsgesellschaft mbH sowohl Eisenbahnverkehrsunternehmen als auch Infrastrukturbetreiberin. Diese streckenbezogenen Verhältnisse beschreiben den Gegenstand der Förderung und deren praktische Umsetzung. Die vorgesehenen Verkehrs- beziehungsweise Finanzierungsvereinbarungen werden als Verwaltungsakte erlassen. Sie sind nach ihrem Regelungsgehalt als förderrechtliche Zuwendungs- und Mittelweiterleitungsverhältnisse ausgestaltet. Sie bezwecken keine Beschaffung einer eigenen Verkehrsleistung durch den SPNV-Nord und begründen keinen entgeltlichen öffentlichen Auftrag. Der angegebene Auftragswert hat einen symbolischen Charakter, er entspricht nicht der konkreten Fördersumme.
Einordnung
- CPV-Codes
- NUTS-Codes
- Rheinland-Pfalz
- Erfüllungsort
- Linz am Rhein · DEB18 · DE
- DE
Lose
- Aufteilung in Lose
- Titel
Saisonale touristische Schienenverkehre auf der Kasbachtalbahn
- Beschreibung
Der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (SPNV-Nord) ist gem. § 9 NVG im nördlichen Rheinland-Pfalz zuständige Behörde zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge im Schienenpersonennahverkehr (SPNV-Nord). In dem Bemühen, die Angebote im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu sichern, auszubauen und zu verbessern, verfolgt der SPNV-Nord das Ziel, die Attraktivität des ÖPNV durch die Einrichtung von saisonalen touristischen Verkehren zu erhöhen. Der SPNV-Nord beabsichtigt, die saisonalen touristischen Schienenverkehre auf der Kasbachtalbahn zwischen Linz/ Rhein und Kalenborn für die anstehende Periode zu finanzieren. Die Mittel stammen aus originären Landesmitteln und dienen der Förderung touristischer Verkehre sowie dem Erhalt der jeweiligen Eisenbahninfrastruktur und der Offenhaltung möglicher künftiger Nutzungsperspektiven im regulären SPNV. Für die Kasbachtalbahn betrifft die Förderung den saisonalen touristischen Betrieb zwischen Linz/ Rhein und Kalenborn mit einem Leistungsvolumen von 21.700 Zugkilometern. Dort ist die Eifelbahnverkehrsgesellschaft mbH sowohl Eisenbahnverkehrsunternehmen, als auch Infrastrukturbetreiberin. Diese streckenbezogenen Verhältnisse beschreiben den Gegenstand der Förderung und deren praktische Umsetzung. Die vorgesehenen Verkehrs- beziehungsweise Finanzierungsvereinbarungen werden als Verwaltungsakte erlassen. Sie sind nach ihrem Regelungsgehalt als förderrechtliche Zuwendungs- und Mittelweiterleitungsverhältnisse ausgestaltet. Sie bezwecken keine Beschaffung einer eigenen Verkehrsleistung durch den SPNV-Nord und begründen keinen entgeltlichen öffentlichen Auftrag. Der angegebene Auftragswert hat einen symbolischen Charakter, er entspricht nicht der konkreten Fördersumme.
- CPV-Codes
- NUTS-Codes
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 7198435b-d15e-43b0-b571-7a4921b358d2.
Originalbekanntmachung als XML bei der Quelle öffnen
- Zuletzt von der Quelle aktualisiert