Zum Inhalt springen
Status unbekannt

Erneuerung Aktivkohlefilteranlage - Betonsanierung - Wasserwerk Mannheim Rheinau

Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Auftraggeber

MVV Netze GmbH

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Vertragsende
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Die Ausschreibung umfasst die mineralische Betonsanierung der einzelnen Filterbecken sowie eines Spülwasserdurchlaufbeckens. Die Sanierung umfasst den oberflächigen Betonabtrag sowie die Reprofilierung aller abgetragenen Oberflächen gem. den Vorgaben des DVGW Arbeitsblattes W 316. Zusätzlich müssen Wanddurchdringungen überbohrt und neu vergossen werden. Teile der in den Filtern befindlichen Rohwasserrinnen werden abgebrochen und neu betoniert. Die Arbeiten verlaufen parallel mit Umbauarbeiten des Anlagenbau und sind entsprechend zu koordinieren, kurzzeitige Behinderungen können daher auftreten.

Einordnung

CPV-Codes
  • 45232430
  • 45262300
NUTS-Codes
  • Baden-WürttembergDE126
Erfüllungsort
  • Mannheim · DE126 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    Erneuerung Aktivkohlefilteranlage - Betonsanierung - Wasserwerk Mannheim Rheinau

    Beschreibung

    siehe oben

    CPV-Codes
    • 45232430
    • 45262300
    NUTS-Codes
    • Baden-WürttembergDE126
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 5f3c45ef-aa7b-41e6-8e2e-8f29c68a82fa.

Originalbekanntmachung als XML bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.