Drei Mehrzweckfahrzeuge und zwei Mannschaftstransportwagen für die Feuerwehr Offenburg (3 Lose)
Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
in 5 Wochen
- Auftraggeber
Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Verfahrensart
Offenes Verfahren
Weitere Angaben
- Art des Auftraggebers
Öffentlicher Auftraggeber
- Veröffentlicht
- Vertragsbeginn
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsende
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
Nein
- Sprache der Bekanntmachung
de
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Lieferung von 3 Mehrzweckfahrzeugen und 2 Mannschaftstransportwagen für die Feuerwehr Offenburg (Los 1-Fahrgestell, Los 2-Ausbau, Los 3-Beladung)
Einordnung
- CPV-Codes
- NUTS-Codes
- Baden-Württemberg
- Erfüllungsort
- Offenburg · DE134 · DE
Lose
- Aufteilung in Lose
- Titel
Fahrgestell
- Beschreibung
Los 1: Lieferung von 5 Fahrgestellen für drei Mehrzweckfahrzeuge und zwei Mannschaftstransportwagen nach den Richtlinien MTW / MZF des Landes Baden-Württemberg. Das Fahrgestell muss alle Anforderungen der StVZO, FZV, und alle anerkannten Regeln der Technik erfüllen. Fahrgestell, Geräte und Ausrüstungsgegenstände müssen den jeweils gültigen DIN- bzw. EN-Normen (z.B. DIN EN 14502-2, DIN 14502-3 EN 1846 - 2), Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Baurichtlinien und sonstigen technischen Vorschriften entsprechen. Insbesondere: - Feuerwehrfahrzeuge -Allgemeine Anforderungen DIN EN 1846 1 - 2 - 3, E DIN 14502-2, DIN 14502-3: Technische Baubeschreibung für nicht durch die DIN genormte Feuerwehrfahrzeuge in Baden -Württemberg MZF und MTW - Vorschriften über elektrische Anlagen (VDI /VDE Richtlinien /DIN) - Anerkannte Regel der Technik - StVZO - UVV Bestimmungen Feuerwehr GUV-V C 53. - UVV Bestimmungen Fahrzeug GUV-V D 29. Das Fahrzeug muss von der Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland vor der Auslieferung abgenommen werden. Eine verbindliche Gewichtsbilanz ist vorzulegen.
- CPV-Codes
- NUTS-Codes
- Baden-Württemberg
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Titel
Ausbau
- Beschreibung
Ausbau für drei Mehrzweckfahrzeuge und zwei Mannschaftstransportwagen nach den Richtlinien MTW / MZF des Landes Baden-Württemberg. Fahrgestell, Geräte und Ausrüstungsgegenstände müssen den jeweils gültigen DIN- bzw. EN-Normen (z.B. DIN EN 14502-2, DIN 14502-3 EN 1846 - 2), Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Baurichtlinien und sonstigen technischen Vorschriften entsprechen. Insbesondere: - Feuerwehrfahrzeuge -Allgemeine Anforderungen DIN EN 1846 1 - 2 - 3, E DIN 14502-2, DIN 14502-3: Technische Baubeschreibung für nicht durch die DIN genormte Feuerwehrfahrzeuge in Baden -Württemberg MZF und MTW - Vorschriften über elektrische Anlagen (VDI /VDE Richtlinien /DIN) - Anerkannte Regel der Technik - StVZO - UVV Bestimmungen Feuerwehr GUV-V C 53. - UVV Bestimmungen Fahrzeug GUV-V D 29. Das Fahrzeug muss von der Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland vor der Auslieferung abgenommen werden. Eine verbindliche Gewichtsbilanz ist vorzulegen.
- CPV-Codes
- NUTS-Codes
- Baden-Württemberg
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Titel
Beladung
- Beschreibung
Beladung für drei Mehrzweckfahrzeuge und zwei Mannschaftstransportwagen nach den Richtlinien MTW / MZF des Landes Baden-Württemberg. Fahrgestell, Geräte und Ausrüstungsgegenstände müssen den jeweils gültigen DIN- bzw. EN-Normen (z.B. DIN EN 14502-2, DIN 14502-3 EN 1846 - 2), Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Baurichtlinien und sonstigen technischen Vorschriften entsprechen. Insbesondere: - Feuerwehrfahrzeuge -Allgemeine Anforderungen DIN EN 1846 1 - 2 - 3, E DIN 14502-2, DIN 14502-3: Technische Baubeschreibung für nicht durch die DIN genormte Feuerwehrfahrzeuge in Baden -Württemberg MZF und MTW - Vorschriften über elektrische Anlagen (VDI /VDE Richtlinien /DIN) - Anerkannte Regel der Technik - StVZO - UVV Bestimmungen Feuerwehr GUV-V C 53. - UVV Bestimmungen Fahrzeug GUV-V D 29. Eine verbindliche Gewichtsbilanz ist vorzulgen.
- CPV-Codes
- NUTS-Codes
- Baden-Württemberg
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 57dbda2f-427c-45b0-9cca-c20bf96ca068.
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