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Status unbekannt

Rahmenvereinbarung über die Sicherheitsdienstleistung ohne Befugnisse n.d. UZwGBw für das Musterungszentrum in 65205 Wiesbaden

Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Auftraggeber

Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Idar-Oberstein

Geschätzter Auftragswert

ab 1.680.672,27 EUR (geschätzt)

Verfahrensart

Nicht offenes Verfahren

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Vertragsende
Rahmenvereinbarung

Ja

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Rahmenvereinbarung über die Sicherheitsdienstleistung ohne Befugnisse n.d. UZwGBw für das Musterungszentrum in 65205 Wiesbaden

Einordnung

CPV-Codes
  • 79710000
NUTS-Codes
  • HessenDE714
Erfüllungsort
  • Wiesbaden · DE714 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0000

    Titel

    Rahmenvereinbarung über die Sicherheitsdienstleistung ohne Befugnisse n.d. UZwGBw für das Musterungszentrum in 65205 Wiesbaden

    Beschreibung

    Abschluss eines Vertrages über Sicherheitsdienstleistungen für das Musterungszentrum Wiesbaden. Laufzeit des Vertrages: 01.04.2027 10:00 Uhr bis 01.04.2031 18:00 (Gesamtlaufzeit insgesamt 4 Jahre) Anforderungen für die Liegenschaft: Wachkategorie C (personelle Wachleistung nach dem UZwGBw). Die Wachaufgaben sind zu erfüllen mit: - 2 Sicherheitsmitarbeiter/-innen 24 Std. / 7 Tage pro Woche (365 bzw. 366 Tage pro Jahr/ 4 Jahre) in der 12-Stunden Schicht.

    CPV-Codes
    • 79710000
    NUTS-Codes
    • HessenDE714
    Geschätzter Wert

    ab 1.680.672,27 EUR (geschätzt)

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 51870f19-838d-4593-b3fa-170e5bce05a2.

Originalbekanntmachung als XML bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.