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Status unbekannt

Durchführung Öffentlicher Straßenpersonennahverkehr in den Linienbündeln "Oder-Spree/Bus" und "DALLI I"

Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Auftraggeber

Landkreis Oder-Spree

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Vertragsende
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Der Landkreis Oder-Spree beabsichtigt als zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 lit. c der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße (VO 1370/2007) und Aufgabenträger gemäß § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sowie § 3 Abs. 3 ÖPNV-Gesetz des Landes Brandenburg die Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007. Gegenstand der beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsaufträge (öDA) ist die Erbringung von Beförderungsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr nach §§ 42 und 44 PBefG mit Kraftomnibussen und Personenkraftwagen im Zeitraum 01.01.2029 bis 31.12.2036 im Landkreis Oder-Spree. Der Gesamtumfang der anzubietenden Leistungen nach § 42 PBefG beträgt auf Grundlage des bestehenden Referenzfahrplanes 6,4 Mio. Fahrplankilometer je Normjahr , darunter rund 1,25 Mio. Fahrplankilometer in den Stadtverkehrssystemen der Mittelzentren Erkner, Fürstenwalde/Spree und Eisenhüttenstadt. Fahrzeuge mit emissionsarmen oder -freien Antrieben, etwa im Sinne des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes, sind dabei vorzugsweise einzusetzen. Bedarfsabhängige Angebote in Form von fahrplangebundenen RufBussen nehmen abseits der Hauptverbindungsrelationen einen zunehmend wesentlichen Anteil ein und werden nach Vorgabe der zuständigen Behörde erbracht. Die Erbringung von Beförderungsleistungen nach § 44 PBefG soll einheitlich unter dem Produktnamen "DALLI Oderland-Spree" erfolgen. Der Gesamtumfang der Beförderungsdienstleistungen nach § 44 PBefG umfasst 23.000 Betriebsstunden je Normjahr und orientiert sich an den festgelegten Bedienzeiten. Für die Erbringung der Leistung werden insgesamt sechs barrierearm ausgestattete Personenkraftwagen zzgl. einer Reserve notwendig. Im Bediengebiet soll einerseits eine Anbindung der letzten Meile zu bestehenden Verbindungen im straßen- und schienengebundenen ÖPNV sichergestellt (Zu-/Abbringerfunktion) und andererseits der Flächenverkehr im ländlichen Raum durch die Schaffung direkter Verkehrsverbindungen ohne Umstieg gewährleistet werden (Erschließungsfunktion).

Einordnung

CPV-Codes
  • 60112000
  • 60140000
NUTS-Codes
  • BrandenburgDE40C
Erfüllungsort
  • Landkreis Oder-Spree · DE40C · DE
  • Storkow (Mark), Teile des Amtes Scharmützelsee sowie Teile von Rietz-Neuendorf · DE40C · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · PAR-0001

    Titel

    Linienbündel Oder-Spree/Bus

    Beschreibung

    Das Los umfasst die Erbringung von Verkehrsleistungen nach § 42 PBefG mit Kraftomnibussen bzw. in Teilen bei bedarfsabhängigen Angeboten und zu Tagesrandzeiten mit Personenkraftwagen im gesamten Landkreis Oder-Spree. Einzelne Linien verkehren grenzübergreifend in das Bediengebiet der Landkreise Dahme-Spreewald und Märkisch-Oderland sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder). Das Linienbündel umfasst insgesamt 49 Linien, einschließlich 9 Stadtbuslinien und der PlusBus-Linie 428 in Form einer gemeinsamen Genehmigung mit der Regionalen Verkehrsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH. Der Gesamtumfang der anzubietenden Leistung beträgt 6,4 Mio. Fahrplankilometer im Normjahr, darunter rund 1,25 Mio. Fahrplankilometer in den Stadtverkehrssystemen der Mittelzentren Erkner, Fürstenwalde/Spree und Eisenhüttenstadt. Fahrzeuge mit emissionsarmen oder -freien Antrieben, etwa i. S. d. Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes, sind dabei vorzugsweise einzusetzen. Ergänzend zu den allgemeinen Präzisierungen der Beschaffung der Dienstleistung, sind nachfolgende Vorgaben zu beachten: - Es wird darauf hingewiesen, dass mit einer etwaigen Übernahme von Betriebsmitteln durch einen Neubetreiber ein gesetzlicher Betriebsübergang i. S. d. § 613a BGB vorliegen könnte mit der Folge, dass der Neubetreiber in alle arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten gegenüber dem vorhandenen Personal eintritt. Im Fall des Abschlusses eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags wird gemäß Art. 4 Abs. 5 bzw. 6 VO (EG) 1370/2007 ein Betriebsübergang angeordnet bzw. soziale Mindeststandards definiert werden. - Vorhalten der erforderlichen Fachkunde zur Führung eines Verkehrsunternehmens und Betriebssitz in der Region Oderland-Spree mit der benötigten räumlichen und technischen Ausstattung; - Bei besonderen Angebotsformen wie bspw. dem Produkt "PlusBus" sind zusätzliche Markenvereinbarungen mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg zu schließen. Linien in Form von PlusBussen müssen die Mindestanforderungen der Verwaltungsvorschrift PlusBus des Landes Brandenburg erfüllen.

    CPV-Codes
    • 60112000
    • 60140000
    NUTS-Codes
    • BrandenburgDE40C
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
  • Los 2 · PAR-0002

    Titel

    Linienbündel DALLI I

    Beschreibung

    Das Los umfasst die Erbringung von Verkehrsleistungen nach § 44 PBefG mit barrierearmen Personenkraftwagen im Bediengebiet der Stadt Storkow (Mark), Teilen des Amtes Scharmützelsee sowie den Ortsteilen Ahrensdorf und Behrensdorf der Gemeinde Rietz-Neuendorf auf einer Fläche von rund 295 qkm und mit rund 500 Haltepositionen. Die Dienstleistung ist unter dem Produktnamen "DALLI Oderland-Spree" zu erbringen. Der Umfang der anzubietenden Leistungen nach § 44 PBefG umfasst rund 23.000 Betriebsstunden je Normjahr. Es wird von einem Paralleleinsatz von bis zu sechs elektrifizierten Personenkraftwagen mit maximal acht Fahrgastsitzplätzen zzgl. Reservefahrzeuge ausgegangen, wovon mindestens zwei Fahrzeuge die Mitnahme eines Rollstuhls ermöglichen müssen. Die Bedien-/Angebotszeit der Dienstleistung umfasst - Montag bis Donnerstag den Zeitraum von 6 bis 22 Uhr, - Freitag von 6 bis 00:30 Uhr des Folgetages, - Samstag und Feiertag von 8 bis 00:30 Uhr des Folgetages sowie - Sonntag von 8 bis 22 Uhr. Es werden innerhalb der Angebotszeiträume Fahraufträge auf die ausgereichte IT-Infrastruktur versendet (Hardware, Software, inkl. Wartung, Updates, Hintergrundsystem), welche gemäß Anweisung zu erbringen sind. Die bereitgestellte IT-Infrastruktur ist zwingend einzusetzen, zu nutzen und pfleglich zu behandeln. Ergänzend zu den allgemeinen Präzisierungen der Beschaffung der Dienstleistung, sind nachfolgende Vorgaben zu beachten: - Es wird darauf hingewiesen, dass mit einer etwaigen Übernahme von Betriebsmitteln durch einen Neubetreiber ein gesetzlicher Betriebsübergang i. S. d. § 613a BGB vorliegen könnte mit der Folge, dass der Neubetreiber in alle arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten gegenüber dem vorhandenen Personal eintritt. Im Fall des Abschlusses eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags wird gemäß Art. 4 Abs. 5 bzw. 6 VO (EG) 1370/2007 ein Betriebsübergang angeordnet bzw. soziale Mindeststandards definiert werden. - Vorhalten der erforderlichen Fachkunde zur Führung eines Verkehrsunternehmens und Betriebssitz in der Region mit der benötigten räumlichen und technischen Ausstattung; - Für die Nutzung des Markennamens "DALLI Oderland-Spree" ist eine Markenvereinbarung mit dem Landkreis Oder-Spree abzuschließen, welche das Corporate Design sowie Rechte und Pflichten aller Vertragsparteien enthält. - Ergänzende Vorgaben zum Fahrzeugeinsatz: Parallelbetrieb von bis zu sechs Großraum-Personenkraftwagen (zzgl. Reservefahrzeuge); davon vier Fahrzeuge mit mind. sechs Fahrgastsitzplätzen und zwei behindertengerechte Fahrzeuge mit mind. 5 Sitzplätzen; Vorhalten eines Lademanagements für die Fahrzeuge.

    CPV-Codes
    • 60112000
    • 60140000
    NUTS-Codes
    • BrandenburgDE40C
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 45b164db-58c7-4f09-bad1-a4966d96f041.

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