RV Roll-Out/-In, Installation und Entsorgung dezentraler IT-Systeme
Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
in 11 Tagen
- Auftraggeber
Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-Württemberg
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Verfahrensart
Offenes Verfahren
Weitere Angaben
- Art des Auftraggebers
Öffentlicher Auftraggeber
- Veröffentlicht
- Vertragsbeginn
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsende
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
Ja
- Sprache der Bekanntmachung
de
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Rahmenvereinbarung über das Roll-Out/-In von IT-Systemen, Installationsleistungen nach Vorgaben, Montage- und Logistiktätigkeiten sowie Entsorgung von IT-Systemen.
Einordnung
- CPV-Codes
- NUTS-Codes
- Baden-Württemberg
- Erfüllungsort
- DE111 · DE
Lose
- Aufteilung in Lose
- Titel
RV Roll-Out/-In, Installation und Entsorgung dezentraler IT-Systeme
- Beschreibung
Die Rahmenvereinbarung beinhaltet folgende Leistungen: - den Roll-Out von IT Systeme (Installationsleistungen, Montagetätigkeiten und Logistiktätigkeiten) - reine Logistiktätigkeiten (Transport) - das Roll-In von IT Systeme (Demontagetätigkeiten Logistiktätigkeiten) - die Entsorgung von IT Systeme (Demontagetätigkeiten, Logistiktätigkeiten, Entsorgung). Es wird von folgender geschätzter Auftragsmenge gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt während der Mindestvertragslaufzeit ausgegangen. Hierbei handelt es sich um konservativ geschätzte Werte. Die Mengenangaben dienen der Kalkulationsgrundlage. Geplante Abnahmemenge für die Mindestvertragslaufzeit sind: 1. 000 Stück Roll-Out - Installationsleistungen, Montage und Transport 100 Stück Roll-Out - Transport 100 Stück Roll-Out - Montage und Transport 500 Stück Roll-In - Demontage und Transport 500 Stück Roll-In - Demontage, Transport und Entsorgung 9900 Meter - Cat7 Kabel 80 Std. Lohnarbeit Das für diese Rahmenvereinbarung in Aussicht stehende Auftragsvolumen wurde, so genau wie möglich, umschrieben. Der Bedarf ist jedoch nicht verbindlich und abschließend festlegbar. Dieser gibt nur eine geschätzte Auftragsmenge und einen voraussichtlichen Zeitraum für die Leistungserbringung wieder. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Leistungen in einer anderen Größenordnung oder/und einem anderen Zeitraum abgerufen werden. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten, optionalen Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern. Da an unterschiedlichen Standorten von Kunden der Auftraggeberin gleichzeitig Dienstleistungen abgerufen werden können, muss der Auftragnehmer sicherstellen, dass im Falle einer Angebotsabgabe für die geforderte Leistungserbringung die personellen, technischen und räumlichen Ressourcen vorhanden sind. Der Auftragnehmer muss die Leistungsfähigkeit seiner Organisation in Bezug auf eine mögliche gleichzeitige Erbringung dieser Mengen (vgl. Kapitel 3.3 - Leistungszeitraum der Anlage 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung) der ausgeschriebenen Dienstleistungen bestätigen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung frühestens aber zum 09.01.2027 und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 400.000,00 EUR netto; 476.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Die geschätzte Abnahmemenge ist der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.
- CPV-Codes
- NUTS-Codes
- Baden-Württemberg
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 33831082-a81d-4c8b-bb2e-40fe610695b5.
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