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Instandhaltung Flaggenmastanlagen (RTG)

Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist

in 4 TagenLaut Quelle: 2026-11-10T12:00:00+01:00

Auftraggeber

Deutscher Bundestag - Vergabereferat

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart
Unbekannt — die Angabe der Quelle war nicht auswertbar

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsende
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Instandhaltung von Flaggenmastanlagen des Deutschen Bundestages in Berlin Inspektions-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an zurzeit 21 Flaggenmastanlagen sowie einer Sonderleiter auf/bei verschiedenen Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin.

Einordnung

CPV-Codes
  • 73000000
NUTS-Codes
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Erfüllungsort
Unbekannt — die Angabe der Quelle war nicht auswertbar

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0000

    Titel

    Instandhaltung Flaggenmastanlagen (RTG)

    Beschreibung

    Instandhaltung von Flaggenmastanlagen des Deutschen Bundestages in Berlin Inspektions-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an zurzeit 21 Flaggenmastanlagen sowie einer Sonderleiter auf/bei verschiedenen Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin.

    CPV-Codes
    • 73000000
    NUTS-Codes
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 2827fd80-f2bf-4723-93dc-099261494e0d.

Originalbekanntmachung als XML bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.