Zum Inhalt springen
Läuft

Lieferung und Montage einer Küche für den Fachbereich Einwohnerwesen

Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist

in 5 TagenLaut Quelle: 2026-11-12T12:00:00+01:00

Auftraggeber

Stadt Halle (Saale), FB Recht, Team Submission

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart
Unbekannt — die Angabe der Quelle war nicht auswertbar

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsende
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Sprache der Bekanntmachung
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Lieferung und Montage einer Küche für den Fachbereich Einwohnerwesen Lieferung und Montage einer Küche für den Fachbereich Einwohnerwesen

Einordnung

CPV-Codes
  • 39141000
NUTS-Codes
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Erfüllungsort
  • Stadt Halle (Saale) Fachbereich Einwohnerwesen Abt. Einreise und Aufenthalt Am Stadion 5 06122 Halle (Saale) · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0000

    Titel

    Lieferung und Montage einer Küche für den Fachbereich Einwohnerwesen

    Beschreibung

    Lieferung und Montage einer Küche für den Fachbereich Einwohnerwesen Lieferung und Montage einer Küche für den Fachbereich Einwohnerwesen

    CPV-Codes
    • 39141000
    NUTS-Codes
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 25975500.

Originalbekanntmachung als XML bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.