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Läuft

Schraubentausch VZ-Brücke / VZ-Kragarm

Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist

in 4 TagenLaut Quelle: 2026-11-10T11:00:00+01:00

Auftraggeber

Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart
Unbekannt — die Angabe der Quelle war nicht auswertbar

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsende
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Sprache der Bekanntmachung
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Die Bauleistung beinhaltet den Austausch der Schrauben in den Riegel-Stiel-Verbindungen von VZ-Brücken und VZ-Kragarmen einschließlich der hierzu erforderlichen Verkehrssicherung. Schraubentausch

Einordnung

CPV-Codes
  • 45000000
NUTS-Codes
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Erfüllungsort
  • Bundesautobahn der Niederlassung Nordwest im Bereich der Außenstelle Hannover (A2, A7, A39, A352, A391 & A392) · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0000

    Titel

    Schraubentausch VZ-Brücke / VZ-Kragarm

    Beschreibung

    Die Bauleistung beinhaltet den Austausch der Schrauben in den Riegel-Stiel-Verbindungen von VZ-Brücken und VZ-Kragarmen einschließlich der hierzu erforderlichen Verkehrssicherung. Schraubentausch

    CPV-Codes
    • 45000000
    NUTS-Codes
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 25966690.

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Zuletzt von der Quelle aktualisiert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.