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Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von 4 Röntgenprüfgeräten für das Land- und Amtsgericht Köln

Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist

in 11 TagenLaut Quelle: 2026-11-04T12:00:00+01:00

Auftraggeber

Präsident des Oberlandesgerichts Köln

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart
Unbekannt — die Angabe der Quelle war nicht auswertbar

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsende
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Sprache der Bekanntmachung
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von 4 Röntgenprüfgeräten für das Land- und Amtsgericht Köln

Einordnung

CPV-Codes
  • 35120000
  • 38582000
NUTS-Codes
  • Nordrhein-WestfalenDEA
Erfüllungsort
  • 50939 Köln · DEA · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0000

    Titel

    Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von 4 Röntgenprüfgeräten für das Land- und Amtsgericht Köln

    Beschreibung

    Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von 4 Röntgenprüfgeräten für das Land- und Amtsgericht Köln

    CPV-Codes
    • 35120000
    • 38582000
    NUTS-Codes
    • Nordrhein-WestfalenDEA
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 25959052.

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Zuletzt von der Quelle aktualisiert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.