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Unterhalts- und Glasreinigung der Polizeiinspektion Pfaffenhofen

Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist

in 3 WochenLaut Quelle: 2026-11-20T12:00:00+01:00

Auftraggeber

Polizeipräsidium Oberbayern Nord

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart
Unbekannt — die Angabe der Quelle war nicht auswertbar

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsende
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Sprache der Bekanntmachung
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Tägliche Unterhaltsreinigung der Polizeiinspektion (PI) Pfaffenhofen a.d. Ilm, Ingolstädter Straße 47, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm Unterhalts- und Glasreinigung der Polizeiinspektion Pfaffenhofen

Einordnung

CPV-Codes
Unbekannt — die Angabe der Quelle war nicht auswertbar
NUTS-Codes
  • BayernDE2
Erfüllungsort
  • 85276 Pfaffenhofen a.d. Ilm, Pfaffenhofen a. d. Ilm · DE2 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0000

    Titel

    Unterhalts- und Glasreinigung der Polizeiinspektion Pfaffenhofen

    Beschreibung

    Tägliche Unterhaltsreinigung der Polizeiinspektion (PI) Pfaffenhofen a.d. Ilm, Ingolstädter Straße 47, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm Unterhalts- und Glasreinigung der Polizeiinspektion Pfaffenhofen

    CPV-Codes
    Unbekannt — die Angabe der Quelle war nicht auswertbar
    NUTS-Codes
    • BayernDE2
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 25950082.

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Zuletzt von der Quelle aktualisiert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.