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Blitzschutz - MBG, Neubau Martin-Behaim-Gymnasium

Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist

in 4 WochenLaut Quelle: 2026-11-23T09:00:00+01:00

Auftraggeber

WBG KOMMUNAL GmbH

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart
Unbekannt — die Angabe der Quelle war nicht auswertbar

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsende
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Sprache der Bekanntmachung
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Isolierte Blitzschutzleitung: ca. 1150m - Stützrohr für isolierte Blitzschutzleitung mit Fangstange, Gesamtlänge mind. 5700 mm: 16 St - Fangmast für isolierte Blitzschutzleitung, Höhe mind. 7200 mm: 4 St Blitzschutz - MBG, Neubau Martin-Behaim-Gymnasium

Einordnung

CPV-Codes
  • 45312310
NUTS-Codes
  • BayernDE2
Erfüllungsort
  • 90478 Nürnberg · DE2 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0000

    Titel

    Blitzschutz - MBG, Neubau Martin-Behaim-Gymnasium

    Beschreibung

    Isolierte Blitzschutzleitung: ca. 1150m - Stützrohr für isolierte Blitzschutzleitung mit Fangstange, Gesamtlänge mind. 5700 mm: 16 St - Fangmast für isolierte Blitzschutzleitung, Höhe mind. 7200 mm: 4 St Blitzschutz - MBG, Neubau Martin-Behaim-Gymnasium

    CPV-Codes
    • 45312310
    NUTS-Codes
    • BayernDE2
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 25923104.

Originalbekanntmachung als XML bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.