Zum Inhalt springen
Läuft

Rahmenvereinbarung über die Unterhaltsreinigung sowie die Glasreinigung des Gebäudes Abrecht-Thaer-Straße 34, 48147 Münster

Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist

in 2 WochenLaut Quelle: 2026-11-09T11:00:00+01:00

Auftraggeber

Wald und Holz NRW

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart
Unbekannt — die Angabe der Quelle war nicht auswertbar

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsende
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Sprache der Bekanntmachung
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Rahmenvereinbarung über die Unterhaltsreinigung sowie die Glasreinigung des Gebäudes Abrecht-Thaer-Straße 34, 48147 Münster

Einordnung

CPV-Codes
  • 90900000
  • 90911200
  • 90911300
  • 90919200
NUTS-Codes
  • Nordrhein-WestfalenDEA
Erfüllungsort
  • 48147 Münster · DEA · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0000

    Titel

    Rahmenvereinbarung über die Unterhaltsreinigung sowie die Glasreinigung des Gebäudes Abrecht-Thaer-Straße 34, 48147 Münster

    Beschreibung

    Rahmenvereinbarung über die Unterhaltsreinigung sowie die Glasreinigung des Gebäudes Abrecht-Thaer-Straße 34, 48147 Münster

    CPV-Codes
    • 90900000
    • 90911200
    • 90911300
    • 90919200
    NUTS-Codes
    • Nordrhein-WestfalenDEA
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 25916802.

Originalbekanntmachung als XML bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.