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Frist abgelaufen

Laubbeseitigung und Rückschnitt an Spielplätzen und Grünflächen in Ludwigshafen am Rhein

Die Angebotsfrist ist verstrichen. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist

abgelaufenLaut Quelle: 2026-10-28T12:30:00+01:00

Auftraggeber

Stadt Ludwigshafen, WBL Grünflächen und Friedhöfe

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart
Unbekannt — die Angabe der Quelle war nicht auswertbar

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsende
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Sprache der Bekanntmachung
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Laubbeseitigung und Rückschnitt an Spielplätzen und Grünflächen in Ludwigshafen am Rhein 2026 / 292 Laubbeseitigung und Rückschnitt an Spielplätzen und Grünflächen in Ludwigshafen am Rhein

Einordnung

CPV-Codes
  • 45112700
NUTS-Codes
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Erfüllungsort
  • im Stadtgebiet von Ludwigshafen gem. beigefügter Aufstellung · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0000

    Titel

    Laubbeseitigung und Rückschnitt an Spielplätzen und Grünflächen in Ludwigshafen am Rhein

    Beschreibung

    Laubbeseitigung und Rückschnitt an Spielplätzen und Grünflächen in Ludwigshafen am Rhein 2026 / 292 Laubbeseitigung und Rückschnitt an Spielplätzen und Grünflächen in Ludwigshafen am Rhein

    CPV-Codes
    • 45112700
    NUTS-Codes
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 25904154.

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Zuletzt von der Quelle aktualisiert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.