Zum Inhalt springen
Läuft

Bereitstellung und Betrieb eines automatisierten Verpflegungssystems fuer die Mitarbeitendenversorgung an bis zu drei Standorten

Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist

in 11 TagenLaut Quelle: 2026-11-02T11:00:00+01:00

Auftraggeber

Hamburg Port Authority AoeR

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart
Unbekannt — die Angabe der Quelle war nicht auswertbar

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsende
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Sprache der Bekanntmachung
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Bereitstellung und Betrieb eines automatisierten Verpflegungssystems fuer die Mitarbeitendenversorgung an bis zu drei Standorten

Einordnung

CPV-Codes
Unbekannt — die Angabe der Quelle war nicht auswertbar
NUTS-Codes
  • HamburgDE6
Erfüllungsort
  • 20457 Hamburg · DE6 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0000

    Titel

    Bereitstellung und Betrieb eines automatisierten Verpflegungssystems fuer die Mitarbeitendenversorgung an bis zu drei Standorten

    Beschreibung

    Bereitstellung und Betrieb eines automatisierten Verpflegungssystems fuer die Mitarbeitendenversorgung an bis zu drei Standorten

    CPV-Codes
    Unbekannt — die Angabe der Quelle war nicht auswertbar
    NUTS-Codes
    • HamburgDE6
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 25886008.

Originalbekanntmachung als XML bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.