Zum Inhalt springen
Läuft

2026-53 Los 8 - Sanierung BV Bochum Sanierung Betonwerksteinarbeiten - Fensterbänke

Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist

in 4 TagenLaut Quelle: 2026-10-26T13:00:00+01:00

Auftraggeber

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart
Unbekannt — die Angabe der Quelle war nicht auswertbar

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsende
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Sprache der Bekanntmachung
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Sanierung BV Bochum Sanierung Betonwerksteinarbeiten - Fensterbänke 2026-53 Los 8 - Sanierung BV Bochum Sanierung Betonwerksteinarbeiten - Fensterbänke

Einordnung

CPV-Codes
Unbekannt — die Angabe der Quelle war nicht auswertbar
NUTS-Codes
  • HamburgDE6
Erfüllungsort
  • 22089 Hamburg · DE6 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0000

    Titel

    2026-53 Los 8 - Sanierung BV Bochum Sanierung Betonwerksteinarbeiten - Fensterbänke

    Beschreibung

    Sanierung BV Bochum Sanierung Betonwerksteinarbeiten - Fensterbänke 2026-53 Los 8 - Sanierung BV Bochum Sanierung Betonwerksteinarbeiten - Fensterbänke

    CPV-Codes
    Unbekannt — die Angabe der Quelle war nicht auswertbar
    NUTS-Codes
    • HamburgDE6
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 25862458.

Originalbekanntmachung als XML bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.