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Status unbekannt

Vergabe von Planungsleistungen LP 5-9 für den Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses im OT Preilack

Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Auftraggeber

Amt Peitz

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart
Unbekannt — die Angabe der Quelle war nicht auswertbar

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsende
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Sprache der Bekanntmachung
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Vergabe von Planungsleistungen LP 5-9 für den Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses im OT Preilack

Einordnung

CPV-Codes
  • 71221000
  • 71244000
  • 71316000
  • 71321000
  • 71321200
  • 71321400
  • 71323100
  • 71520000
NUTS-Codes
  • BrandenburgDE4
Erfüllungsort
  • 03185 Turnow-Preilack OT Preilack · DE4 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0000

    Titel

    Vergabe von Planungsleistungen LP 5-9 für den Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses im OT Preilack

    Beschreibung

    Vergabe von Planungsleistungen LP 5-9 für den Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses im OT Preilack

    CPV-Codes
    • 71221000
    • 71244000
    • 71316000
    • 71321000
    • 71321200
    • 71321400
    • 71323100
    • 71520000
    NUTS-Codes
    • BrandenburgDE4
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 25753570.

Originalbekanntmachung als XML bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.