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Status unbekannt

Generalsanierung der Dreifachsporthalle in Gunzenhausen

Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Auftraggeber

Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsende
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen beabsichtigt die Generalsanierung der 3-fach Sporthalle Gunzenhausen. Die Gesamtkosten (KG 300 – 700, ohne KG 600) nach DIN 276 werden auf ca. 18,029 Mio. € brutto geschätzt. Eine Beschreibung im Detail kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Einordnung

CPV-Codes
  • 71300000
NUTS-Codes
  • BayernDE25C
Erfüllungsort
  • Gunzenhausen · DE25C · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    Fachplanung Technische Ausrüstung HLS

    Beschreibung

    Verfahrensgegenstand ist die Beauftragung der Fachplanung Technische Ausrüstung, LPH 1-9 nach HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2 §§ 53 ff. HLS für die Anlagengruppen nach § 53 HOAI ALG 1 + 2 + 3 + 8 - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, Der AG geht davon aus, dass LPH 4 nur in ALG 1 erforderlich sein wird. - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2, einschl. zugehörige Besondere Leistungen - weitere Stufe gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag – Gebäude und Innenräume Besondere Leistungen: - Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 2) – FAG - Beraten des AG, Mitwirken und Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Stufe 3+4) – FAG (Die jeweilige Antragsstellung erfolgt durch den AG selbst.) - LPH 8: Tabellarische Übersichten zu wartende Anlagen(teile), samt Prüfrhythmus und Rechtsgrundlage (Vorschrift, Bescheid, etc.) sowie eine Übersicht der Anlagen(teile), deren Wartung nicht zwingend vorgeschrieben ist, aber durch das Planungsbüro empfohlen wird, basierend auf einem Muster des Auftraggebers (Excel-Datei) - LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechts-anspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objekt- bzw. Fachplanung erbracht. Die Zielfindungsphase nach BGB / LPH 0 ist mit den vorliegenden Unterlagen im VgV abgeschlossen. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Alle vorhandenen Unterlagen erhalten die ausgewählten Teilnehmer mit Einladung in die 2. Stufe. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.

    CPV-Codes
    • 71300000
    NUTS-Codes
    • BayernDE25C
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 241e4640-ae6a-4c03-af9b-3bdcd745af65.

Originalbekanntmachung als XML bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.