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Status unbekannt

Planungsleistungen Verkehrsanlagen und Medienerschließung

Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Auftraggeber

Gemeinde Großpösna

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsende
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Die Gemeinde Großpösna ist eine Gebietskörperschaft im Süden von Leipzig im Freistaat Sachsen. Die Gemeinde beabsichtigt die Erschließung eines Gebietes am Störmthaler See. Die Erschließung im Rahmen dieser Ausschreibung mit dem Titel „Erschließung des touristischen Gewerbegebietes „Östlich Gruaner Bucht“ am Störmthaler See (Verkehrsanlagen und Medienerschließung) und Errichtung entgeltlicher Parkplätze am Störmthaler See“ umfasst insbesondere die Errichtung eines Kreisverkehres auf einer bestehenden Staatstraße S242, die Errichtung einer Erschließungsstraße von dem neu errichteten Kreisverkehr zu einem Strandabschnitt am Störmthaler See und einem noch zu errichtenden Campingplatz, die Medienerschließung: - den Bau von Schmutzwasserdruckleitungen und zwei Schmutzwasserspeicher, - den Bau von Trinkwasserleitungen, - den Bau von Leerrohren und Stromkabeln, die Errichtung von Straßenbeleuchtung, die Errichtung von zwei Parkplätzen an der Erschließungsstraße für die Nutzenden des Strandabschnittes inkl. der Vorbereitung zur Errichtung von E-Ladesäulen. Die Planungen sollen im 1. bis 3. Quartal 2027 erfolgen. Die Ausschreibung für die Herstellung der Medien sowie den Straßenbau ist für das 3. Quartal 2027 vorgesehen. Im Anschluss erfolgen die Auswertung der Angebote sowie die Beschlussfassung in den zuständigen Gemeindegremien. Ziel ist es, den Bauauftrag im Oktober 2027 zu vergeben und den Baubeginn im 4. Quartal 2027 vorzusehen. Die Planung und Herstellung der Parkplätze kann nachrangig zur Erschließung der Medien und zur Durchführung des allgemeinen Straßenbaus erfolgen. Die Planung des Strandabschnittes einschließlich der Freianlagenplanung bzw. landschaftspflegerischen Planung entlang der Erschließungsstraße und Parkplätze werden gesondert ausgeschrieben und sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Die Errichtung und der Betrieb des Campingplatzes sind ebenfalls nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.

Einordnung

CPV-Codes
  • 60112000
  • 71311220
  • 71322500
  • 71356400
  • 75200000
NUTS-Codes
  • SachsenDED52
Erfüllungsort
  • Großpösna · DED52 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    Planungsleistungen Verkehrsanlagen und Medienerschließung

    Beschreibung

    Projektaufgabe ist die Planung der Verkehrsanlagen und der Medienerschließung für das touristische Gewerbegebiet „Östlich Grunaer Bucht“ am Störmthaler See. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Planung eines Kreisverkehrs an der Staatsstraße S 242, einer Erschließungsstraße zum Strandabschnitt und zum geplanten Campingplatz, Schmutzwasserdruckleitungen und zwei Schmutzwasserspeicher, Trinkwasserleitungen, Leerrohren und Stromkabeln, der Straßenbeleuchtung sowie zweier Parkplätze entlang der Erschließungsstraße. Weitere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.

    CPV-Codes
    • 60112000
    • 71311220
    • 71322500
    • 71356400
    • 75200000
    NUTS-Codes
    • SachsenDED52
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 213c11bf-f15b-429d-9a9d-4c2f7b8f4986.

Originalbekanntmachung als XML bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.