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Status unbekannt

Fachplanung - Tragwerksplanung nach Paragraph 49 ff HOAI Lph. 1-6 und besondere Leistungen

Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Auftraggeber

Gemeinde Icking

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Vertragsende
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Fachplanung - Tragwerksplanung nach Paragraph 49 ff HOAI für die Leistungsphasen 1 bis 6 und besondere Leistungen in stufenweiser Beauftragung für den Neubau eines Feuerwehrhauses und optional eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten ((Realisierungsvorbehalt) im OT Dorfen der Gemeinde Icking.

Einordnung

CPV-Codes
  • 71000000
  • 71300000
  • 71327000
NUTS-Codes
  • BayernDE216
Erfüllungsort
  • Icking · DE216 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0000

    Titel

    Fachplanung - Tragwerksplanung nach Paragraph 49 ff HOAI Lph. 1-6 und besondere Leistungen

    Beschreibung

    Fachplanung - Tragwerksplanung nach Paragraph 49 ff HOAI für die Leistungsphasen 1 bis 6 und besondere Leistungen in stufenweiser Beauftragung für den Neubau eines Feuerwehrhauses und optional eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten ((Realisierungsvorbehalt) im OT Dorfen der Gemeinde Icking.

    CPV-Codes
    • 71000000
    • 71300000
    • 71327000
    NUTS-Codes
    • BayernDE216
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 1da63018-3ce7-4eec-8d74-bb707e75cc2d.

Originalbekanntmachung als XML bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.