Einrichtung von Vorhaltemaßnahmen für den Wildtierseuchenfall und der Vorbereitung und Durchführung von durch die zuständigen Behörden angeordneten Wildtierseuchen-Bekämpfungsmaßnahmen
Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Auftraggeber
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Verfahrensart
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Weitere Angaben
- Art des Auftraggebers
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Veröffentlicht
- Vertragsbeginn
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsende
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Sprache der Bekanntmachung
de
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Vorliegend wird eine Auftragsänderung bekanntgemacht. Auftragsgegenstand der ursprünglichen Rahmenvereinbarung ist die Einrichtung von Vorhaltemaßnahmen für den Wildtierseuchenfall, insbesondere der Afrikanischen Schweinepest (ASP), und die Vorbereitung und Durchführung von durch die zuständigen Behörden angeordnete Wildtierseuchen-Bekämpfungsmaßnahmen, vor allem von Absperrmaßnahmen in Kerngebieten und Sperrzonen. Die ursprüngliche Rahmenvereinbarung behandelt Zaunanlagen als Investitionsgut, weil die Vertragsparteien ursprünglich davon ausgegangen waren, dass sich benutzte Zaunelemente wiederverwenden lassen. Diese Annahme hat sich bei der Vertragsdurchführung im Laufe mehrerer Jahre als unrichtig bzw. undurchführbar erwiesen. Vor diesem Hintergrund ist eine Anpassung des Vertrages dahingehend erforderlich, dass Zaunanlagen vertraglich als Gebrauchs- und Verbrauchsgüter behandelt und deren Eigentum von der Auftragnehmerin auf die Kreisordnungsbehörden übergeht. Die WSVG erhält die Berechtigung, den zuständigen Kreisordnungsbehörden dafür ein Entgelt in Höhe des Wiederbeschaffungswertes der Zaunanlagen in Rechnung zu stellen, um damit Nachbeschaffungen zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Rahmenvertrages durchzuführen. Eine Änderung der Gegenleistungspflichten des MLV, insb. der vereinbarten vertraglichen Vergütung, findet hierfür nicht statt. Die Anpassung ist für das MLV kostenneutral.
Einordnung
- CPV-Codes
- NUTS-Codes
- Nordrhein-Westfalen
- Erfüllungsort
- NRW · DEA11 · DE
Lose
- Aufteilung in Lose
- Titel
Einrichtung von Vorhaltemaßnahmen für den Wildtierseuchenfall und der Vorbereitung und Durchführung von durch die zuständigen Behörden angeordneten Wildtierseuchen-Bekämpfungsmaßnahmen
- Beschreibung
Vorliegend wird eine Auftragsänderung bekanntgemacht. Auftragsgegenstand der ursprünglichen Rahmenvereinbarung ist die Einrichtung von Vorhaltemaßnahmen für den Wildtierseuchenfall, insbesondere der Afrikanischen Schweinepest (ASP), und die Vorbereitung und Durchführung von durch die zuständigen Behörden angeordnete Wildtierseuchen-Bekämpfungsmaßnahmen, vor allem von Absperrmaßnahmen in Kerngebieten und Sperrzonen. Die ursprüngliche Rahmenvereinbarung behandelt Zaunanlagen als Investitionsgut, weil die Vertragsparteien ursprünglich davon ausgegangen waren, dass sich benutzte Zaunelemente wiederverwenden lassen. Diese Annahme hat sich bei der Vertragsdurchführung im Laufe mehrerer Jahre als unrichtig bzw. undurchführbar erwiesen. Vor diesem Hintergrund ist eine Anpassung des Vertrages dahingehend erforderlich, dass Zaunanlagen vertraglich als Gebrauchs- und Verbrauchsgüter behandelt und deren Eigentum von der Auftragnehmerin auf die Kreisordnungsbehörden übergeht. Die WSVG erhält die Berechtigung, den zuständigen Kreisordnungsbehörden dafür ein Entgelt in Höhe des Wiederbeschaffungswertes der Zaunanlagen in Rechnung zu stellen, um damit Nachbeschaffungen zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Rahmenvertrages durchzuführen. Eine Änderung der Gegenleistungspflichten des MLV, insb. der vereinbarten vertraglichen Vergütung, findet hierfür nicht statt. Die Anpassung ist für das MLV kostenneutral.
- CPV-Codes
- NUTS-Codes
- Nordrhein-Westfalen
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 0b5afc90-2b86-4aae-90da-60dc5e8b9a21.
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