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Status unbekannt

Einrichtung von Vorhaltemaßnahmen für den Wildtierseuchenfall und der Vorbereitung und Durchführung von durch die zuständigen Behörden angeordneten Wildtierseuchen-Bekämpfungsmaßnahmen

Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Auftraggeber

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Vertragsende
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Vorliegend wird eine Auftragsänderung bekanntgemacht. Auftragsgegenstand der ursprünglichen Rahmenvereinbarung ist die Einrichtung von Vorhaltemaßnahmen für den Wildtierseuchenfall, insbesondere der Afrikanischen Schweinepest (ASP), und die Vorbereitung und Durchführung von durch die zuständigen Behörden angeordnete Wildtierseuchen-Bekämpfungsmaßnahmen, vor allem von Absperrmaßnahmen in Kerngebieten und Sperrzonen. Die ursprüngliche Rahmenvereinbarung behandelt Zaunanlagen als Investitionsgut, weil die Vertragsparteien ursprünglich davon ausgegangen waren, dass sich benutzte Zaunelemente wiederverwenden lassen. Diese Annahme hat sich bei der Vertragsdurchführung im Laufe mehrerer Jahre als unrichtig bzw. undurchführbar erwiesen. Vor diesem Hintergrund ist eine Anpassung des Vertrages dahingehend erforderlich, dass Zaunanlagen vertraglich als Gebrauchs- und Verbrauchsgüter behandelt und deren Eigentum von der Auftragnehmerin auf die Kreisordnungsbehörden übergeht. Die WSVG erhält die Berechtigung, den zuständigen Kreisordnungsbehörden dafür ein Entgelt in Höhe des Wiederbeschaffungswertes der Zaunanlagen in Rechnung zu stellen, um damit Nachbeschaffungen zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Rahmenvertrages durchzuführen. Eine Änderung der Gegenleistungspflichten des MLV, insb. der vereinbarten vertraglichen Vergütung, findet hierfür nicht statt. Die Anpassung ist für das MLV kostenneutral.

Einordnung

CPV-Codes
  • 15119300
  • 77600000
NUTS-Codes
  • Nordrhein-WestfalenDEA11
Erfüllungsort
  • NRW · DEA11 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0000

    Titel

    Einrichtung von Vorhaltemaßnahmen für den Wildtierseuchenfall und der Vorbereitung und Durchführung von durch die zuständigen Behörden angeordneten Wildtierseuchen-Bekämpfungsmaßnahmen

    Beschreibung

    Vorliegend wird eine Auftragsänderung bekanntgemacht. Auftragsgegenstand der ursprünglichen Rahmenvereinbarung ist die Einrichtung von Vorhaltemaßnahmen für den Wildtierseuchenfall, insbesondere der Afrikanischen Schweinepest (ASP), und die Vorbereitung und Durchführung von durch die zuständigen Behörden angeordnete Wildtierseuchen-Bekämpfungsmaßnahmen, vor allem von Absperrmaßnahmen in Kerngebieten und Sperrzonen. Die ursprüngliche Rahmenvereinbarung behandelt Zaunanlagen als Investitionsgut, weil die Vertragsparteien ursprünglich davon ausgegangen waren, dass sich benutzte Zaunelemente wiederverwenden lassen. Diese Annahme hat sich bei der Vertragsdurchführung im Laufe mehrerer Jahre als unrichtig bzw. undurchführbar erwiesen. Vor diesem Hintergrund ist eine Anpassung des Vertrages dahingehend erforderlich, dass Zaunanlagen vertraglich als Gebrauchs- und Verbrauchsgüter behandelt und deren Eigentum von der Auftragnehmerin auf die Kreisordnungsbehörden übergeht. Die WSVG erhält die Berechtigung, den zuständigen Kreisordnungsbehörden dafür ein Entgelt in Höhe des Wiederbeschaffungswertes der Zaunanlagen in Rechnung zu stellen, um damit Nachbeschaffungen zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Rahmenvertrages durchzuführen. Eine Änderung der Gegenleistungspflichten des MLV, insb. der vereinbarten vertraglichen Vergütung, findet hierfür nicht statt. Die Anpassung ist für das MLV kostenneutral.

    CPV-Codes
    • 15119300
    • 77600000
    NUTS-Codes
    • Nordrhein-WestfalenDEA11
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Verlinkte Dokumente

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 0b5afc90-2b86-4aae-90da-60dc5e8b9a21.

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