Zum Inhalt springen
Status unbekannt

Generalplanung RKS Halle-Eichenberg; 2. BA Nordhausen (a) - Sangerhausen (a), Lph 3-7

Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Auftraggeber

DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Vertragsende
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Objektplanung Verkehrsanlagen Fachplanung Technische Streckenausrüstung Fachplanung Technische Ausrüstung Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Objektplanung Gebäude Schalltechnische Untersuchungen Vermessungsleistungen Baugrundbeurteilung Umweltplanung

Einordnung

CPV-Codes
  • 71240000
NUTS-Codes
  • ThüringenDEG07
Erfüllungsort
  • Nordhausen · DEG07 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    Generalplanung RKS Halle-Eichenberg; 2. BA Nordhausen (a) - Sangerhausen (a), Lph 3-7

    Beschreibung

    Objektplanung Verkehrsanlagen Fachplanung Technische Streckenausrüstung Fachplanung Technische Ausrüstung Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Objektplanung Gebäude Schalltechnische Untersuchungen Vermessungsleistungen Baugrundbeurteilung Umweltplanung

    CPV-Codes
    • 71240000
    NUTS-Codes
    • ThüringenDEG07
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Verlinkte Dokumente

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 058bc20b-bac9-430c-9622-14a9a10c857b.

Originalbekanntmachung als XML bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.