Markterkundung gem. § 28 VgV - bezüglich Ballot Distributor Services
Zu dieser Bekanntmachung ist keine Angebotsfrist bekannt. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.
Eckdaten
- Angebotsfrist
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Auftraggeber
Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
- Geschätzter Auftragswert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Verfahrensart
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Weitere Angaben
- Art des Auftraggebers
Öffentlicher Auftraggeber
- Veröffentlicht
- Vertragsbeginn
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Vertragsende
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
- Sprache der Bekanntmachung
de
Beschreibung
- Beschreibung der Leistung
Markterkundung - freiwillige Vorinformation - Keine Auftragsbekanntmachung Gegenstand dieser Markterkundung ist der Erkenntnisgewinn über am Markt verfügbare Dienstleistungen zur elektronischen Stimmrechtsausübung bei Aktionärsversammlungen ("Proxy Voting"). Die Deutsche Bundesbank beabsichtigt, im Rahmen einer Markterkundung gemäß § 28 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), Informationen über Dienstleistungen zur elektronischen Stimmrechtsausübung bei Aktionärsversammlungen ("Proxy Voting") zu erhalten. Bis zum 15.10.2026 können sich interessierte Anbieter mit einer kurzen Beschreibung ihrer Leistungen und deren Eignung zur Erfüllung der genannten Anforderungen unter Angabe des Betreffs "Markterkundung - Ballot Distributor" - an die E-Mail-Adresse "[entfernt]" wenden, um an dieser Markerkundung teilzunehmen. Die Deutsche Bundesbank behält sich vor, die Ergebnisse der Markterkundung für die Vorbereitung eines Vergabeverfahrens zu nutzen.
Einordnung
- CPV-Codes
- NUTS-Codes
- Hessen
- Erfüllungsort
- DE712 · DE
Lose
- Aufteilung in Lose
- Titel
Markterkundung gem. § 28 VgV - bezüglich Ballot Distributor Services
- Beschreibung
Diese Markterkundung dient ausschließlich der Informationsgewinnung und Vorbereitung eines möglichen Vergabeverfahrens. Sie stellt weder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots noch eine Vorabinformation im Sinne des Vergaberechts dar. Ein Vergabeverfahren wird gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt eingeleitet. Die Deutsche Bundesbank prüft derzeit, ihren Kunden im Rahmen ihres Finanzmarktdienstleistungsangebots die Nutzung von Dienstleistungen zur elektronischen Stimmrechtsausübung bei Aktionärsversammlungen ("Proxy Voting") zu ermöglichen. Eine wichtige Frage ist dabei, ob und in welchem Umfang die Einbindung eines sog. "Ballot Distributor" bzw. "Proxy Voting Infrastructure Providers" für die technische und operative Abwicklung der Stimmrechtsausübung zweckmäßig bzw. notwendig ist. Besonders von Interesse sind dabei: 1. Ihre Vorstellungen von Umfang und Ausgestaltung Ihres Dienstleistungsangebots; 2. die technischen, operativen und rechtlichen Voraussetzungen zur Anbindung/Nutzung Ihres Dienstleistungsangebots; 3. Informationen zum Onboarding- und Implementierungsprozess; 4. welche Zentralverwahrer bei Ihrem Dienstleistungsangebot bereits unterstützt werden bzw. integriert/angebunden sind; 5. welche "Proxy Voting Service Provider/Advisor" bei Ihrem Dienstleistungsangebot bereits unterstützt werden bzw. integriert/angebunden sind; 6. die Kostenstruktur sowie Abrechnungsmodelle Ihres Dienstleistungsangebots.
- CPV-Codes
- NUTS-Codes
- Hessen
- Geschätzter Wert
- Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Unterlagen der Quelle
Quelle
Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 034660c8-b832-4897-a9b5-f834672702cc.
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