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Zwingende Dringlichkeitsbeschaffung: Übergangslösung BVS Schule Containeranlage, LOS 8: Lieferung und Montage Inventar Werkräume

Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist

in 3 WochenLaut Quelle: 2026-11-12T10:00:00+01:00

Auftraggeber

Stadt Geesthacht

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Offenes Verfahren

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Vertragsende
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Lieferung und Montage von Inventar für zwei Werkräume und ein Lager für eine Interimscontaineranlage. Das Inventar umfasst Schülerarbeitsplätze, Reihenwerkbänke, Maschinen für die Bearbeitung unterschiedlichen Werkstoffen, Schrankwände zur Aufbewahrung und diverses Werkzeug für den Werkunterricht.

Einordnung

CPV-Codes
  • 39150000
  • 39151200
  • 39151300
  • 39160000
  • 39162200
  • 44510000
  • 45214220
  • 45420000
NUTS-Codes
  • Schleswig-HolsteinDEF06
Erfüllungsort
  • Geesthacht · DEF06 · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0000

    Titel

    Zwingende Dringlichkeitsbeschaffung: Übergangslösung BVS Schule Containeranlage, LOS 8: Lieferung und Montage Inventar Werkräume

    Beschreibung

    Lieferung und Montage von Inventar für zwei Werkräume und ein Lager für eine Interimscontaineranlage. Der Lieferumfang umfasst die vollständige Einrichtung der Werkräume einschließlich Schülerarbeitsplätzen, Reihenwerkbänken, Maschinen, Werkraumwaschbecken sowie Schrankwänden zur Lagerung von Materialien und Arbeitsmitteln. Darüber hinaus ist diverses Werkzeug für den Werkunterricht Bestandteil der Lieferung. Der Leistungsumfang umfasst neben der Lieferung der o.g. Gegenstände auch die funktionsgerechte Montage vor Ort. Die Ausstattung ist funktionsgerecht, schulgeeignet und auf die Anforderungen des praktischen Werkunterrichts auszulegen. CE- und GS-Kennzeichnung / Konformitätsnachweise Soweit für die jeweilige Produktart aufgrund geltender europäischer Rechtsvorschriften eine CE-Kennzeichnung vorgeschrieben ist, muss diese ordnungsgemäß angebracht sein. Für die nachfolgend aufgeführten Produkte ist ein gültiger Nachweis über das GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) erforderlich: - Universalwerkbank, 2 Arbeitsplätze - Höhenverstellung - Hocker mit Holzrundsitz - Schraubstockwagen - Material- und Aufsatzschränke - Fachböden, genutet - Konstruktionsfachböden, genutet - Draht- und Streifenbiegevorrichtung - Steckregal Stahl, Grundregal - Steckregal Stahl, Anbauregal Für sämtliche vorgenannten Produkte ist mit dem Angebot ein gültiger und dem jeweils angebotenen Produkt eindeutig zuordenbarer Nachweis über das GS-Zeichen vorzulegen. Der mit dem Angebot vorzulegende Nachweis muss sich eindeutig auf das angebotene Produkt bzw. die angebotene Produktvariante beziehen. Die Übereinstimmung des angebotenen Produkts mit dem im Zertifikat bzw. Nachweis beschriebenen und geprüften Produkt muss anhand der vorgelegten Unterlagen eindeutig nachvollziehbar sein. Gleichwertige Nachweise werden anerkannt, sofern sie geeignet sind, die Erfüllung der geforderten Sicherheitsanforderungen in gleichwertiger Weise nachzuweisen. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit des vorgelegten Nachweises mit geeigneten Unterlagen darzulegen. Die geforderten Kennzeichnungen und Nachweise müssen zum maßgeblichen Zeitpunkt gültig sein und während der gesamten vertragsgemäßen Leistungserbringung aufrechterhalten werden.

    CPV-Codes
    • 39150000
    • 39151200
    • 39151300
    • 39160000
    • 39162200
    • 44510000
    • 45214220
    • 45420000
    NUTS-Codes
    • Schleswig-HolsteinDEF06
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 01f8c9c4-850b-4542-8ef6-84a3f09aa6b5.

Originalbekanntmachung als XML bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.