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Gebäude- und Inventarversicherung der Stadt Eisenach

Die Angebotsfrist liegt in der Zukunft. Der Status wird bei jedem Aufruf aus der Angebotsfrist abgeleitet, nicht gespeichert.

Eckdaten

Angebotsfrist

morgenLaut Quelle: 2026-10-23T12:00:00+02:00

Auftraggeber

Stadt Eisenach

Geschätzter Auftragswert
Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe
Verfahrensart

Offenes Verfahren

Weitere Angaben

Art des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber

Veröffentlicht
Vertragsbeginn
Vertragsende
Rahmenvereinbarung

Nein

Sprache der Bekanntmachung

de

Beschreibung

Beschreibung der Leistung

Gebäude- und Inventarversicherung der Stadt Eisenach

Einordnung

CPV-Codes
  • 66510000
  • 66515000
  • 66515100
NUTS-Codes
  • ThüringenDEG0R
Erfüllungsort
  • Eisenach · DEG0R · DE

Lose

Aufteilung in Lose
  • Los 1 · LOT-0001

    Titel

    Gebäude- und Inventarversicherung der Stadt Eisenach

    Beschreibung

    Ausgeschrieben wird die Gebäude- und Inventarversicherung der Stadt Eisenach. Die Gesamtversicherungssumme für Gebäude beträgt EUR 328.865.408,00, für Gebäude zum Zeitwert EUR 54.800,00 und für das Inventar EUR 19.827.096,00. Die versicherten Gefahren sind Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und im Inventarbereich zusätzlich Einbruchdiebstahl. Des Weiteren soll eine Elementarschadenversicherung Gegenstand des Angebotes sein. Es sind Angebote ohne Selbstbehalt und alternativ mit einem Selbstbehalt in Höhe von EUR 2.000,00 (max. EUR 20.000,00 p.a.) zu unterbreiten. Die Selbstbehalte in der Elementarschadenversicherung weichen ab und können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.

    CPV-Codes
    • 66510000
    • 66515000
    • 66515100
    NUTS-Codes
    • ThüringenDEG0R
    Geschätzter Wert
    Unbekannt — die Quelle macht dazu keine Angabe

Unterlagen der Quelle

Quelle

Diese Bekanntmachung stammt von Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de). Kennung der Quelle: 01a11b8e-7bf9-4d03-b5f2-6ea8d77e35e8.

Originalbekanntmachung als XML bei der Quelle öffnen

Zuletzt von der Quelle aktualisiert

Zuletzt von TenderCopilot abgerufen: . Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung der Quelle.